20.06.2018 13:51:00
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Grasser-Prozess - Grasser: Haider forderte für Kärnten Vorkaufsrecht
"Er hat's verlangt, wir haben's ihm gegeben", sagte Grasser. Am 17. Juni 2002 erhielt das Land Kärnten ein Vorkaufsrecht für die ESG-Wohnbaugesellschaft, Teil der zu privatisierenden Bundeswohnungen, eingeräumt. Der Rechnungshof kritisierte später, dass der Bund für die Gewährung des Vorkaufsrechts nichts erhalten habe. "Ein Entgelt für die Gewährung des Rechts wurde nicht vereinbart. Eine Begründung für diese ausschließlich im Interesse des Landes Kärnten liegende Vereinbarung war nicht aktenkundig."
"Haider wollte in einem typischen Feldzug den Ausverkauf der Heimat verhindern", sagte Grasser heute. Außerdem habe Haider damals, 2002, die Bundesregierung in der Hand gehabt, schilderte er: Haider sei 2002 der "spiritus rector" (lenkender Geist, Anm.) der Bundesregierung von Wolfgang Schüssel gewesen.
Grasser wurde auch zu seinem persönlichen Verhältnis mit Haider befragt: Der ehemalige FPÖ-Chef und Kärntner Landeshauptmann sei zwar sein "Mentor" gewesen und habe ihm viel ermöglicht, später sei es aber zu mehreren Brüchen zwischen ihm und Haider gekommen: 1998, als ihm von Haiders Vertrauten vorgeworfen worden war, er hätte als Landeshauptmann kandidieren wollen. Auch beim FPÖ-Parteitag in Knittelfeld habe es einen schweren Bruch gegeben. "Ich hab ihm Knittelfeld zwar verziehen, aber nicht verstanden", sagte Grasser. Knittelfeld im September 2002 führte zum Bruch der ersten FPÖ-ÖVP-Koalition und zu vorgezogenen Neuwahlen.
Grasser schilderte dann die Vorgänge rund ums Kärntner Vorkaufsrecht an der ESG, das Kärnten bei der Privatisierung im Juni 2004 nicht ausübte. Er habe nach der Sitzung der Vergabekommission am 13. Juni 2004 Haider angerufen, damit Kärnten sich möglichst innerhalb von zwei Tagen entscheide und eine laut Vorkaufsrechts-Vertrag vereinbarte Wochenfrist nicht ausübe. Dies habe der Republik letztlich mehr Geld gebracht. Er habe Haider auch Unterlagen zukommen lassen.
Aus den Unterlagen der Kärntner Landesregierung geht hervor, dass Kärnten damals davon informiert wurde, es müsse 120 Mio. Euro für die Villacher ESG zahlen. Das war der Preis, mit dem das Österreich-Konsortium die ESG bewertet hatte. Der endgültige Bestbieter stand allerdings nach der Sitzung der Vergabekommission noch gar nicht fest, weil er abhängig war von der Ausübung des Kärntner Vorkaufsrechts, wie die Richterin betonte. Es habe "zwei Varianten" gegeben: Wenn Kärnten das Vorkaufsrecht ausgeübt und die ESG herausgekauft hätte, wäre die CA Immo vorne gelegen. Da Kärnten aber sein Vorkaufsrecht nicht ausübte, war das Österreich-Konsortium rund um Immofinanz und die RLB OÖ siegreicher Bieter.
(Schluss) gru/cri/ivn
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