14.12.2017 14:43:00
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Grasser-Prozess - Grasser-Anwalt kritisiert Anklage und Nicht-Anklage
Der Hintergrund: Die Anklageschrift wurde von den Staatsanwälten bereits im Juli 2016 verfasst, einige Angeklagte haben dagegen Einsprüche eingelegt. Die Prüfung durch das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte dann zu einer rechtskräftigen Anklage im April 2017 geführt, aufgrund derer nun Grasser und 13 weitere Angeklagten im Prozess sitzen.
Das OLG Wien hatte von vier angeklagten Bereichen zwei genehmigt, nämlich die Schmiergeld- und Untreue-Vorwürfe bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) und bei der Einmietung der Finanz ins Linzer Terminal Tower-Bürohaus. Ein weiterer ursprünglicher Vorwurf betreffend der Vergabe der Durchführung der Buwog-Privatisierung an die Investmentbank Lehman Brothers, wurde vom OLG ganz gekippt. Ein vierter ursprünglicher Anklagevorwurf betreffend der mangelnden Erlösmaximierung für die Republik bei der Privatisierung der Bundeswohnungen wurde vom OLG Wien zurückverwiesen - für weitere Ermittlungen.
Wess nahm nun in seinem Plädoyer zu den seiner Ansicht nach falschen Darstellungen in der Anklageschrift der WKStA Stellung - unabhängig davon, ob es sich um Teile der rechtskräftigen Anklage, oder um Teile der ursprünglichen aber abgelehnten bzw. zurückverwiesenen Anklage handelte. Zur Lehman-Vergabe und zur Rolle von Grassers früherem Mitarbeiter Michael Ramprecht breitete Wess sich ausführlich aus. Ramprecht sei "völlig unglaubwürdig", sagte Wess.
Auch die Finanzprokuratur, die sich als Privatbeteiligte dem Prozess angeschlossen hat, bekam ihr Fett ab. Wess sinnierte über ihre Forderung nach den 9,6 Mio. Euro, die bei der Buwog-Privatisierung geheim an Peter Hochegger und Walter Meischberger geflossen waren. "Wenn das Geld wirklich - und wir bestreiten das massiv - aus einer allfälligen Korruptionshandlung herrühren würde, dann wäre das Zivilgeschäft nichtig, dann ist eine Rückabwicklung vorzunehmen, der gesamte Buwog-Verkauf rückabzuwickeln, wenn Sie das weiter für sich reklamieren würden, liebe Finanzprokuratur, dann brauchen Sie einen guten Strafverteidiger, dann begehen Sie Geldwäsche."
Auch der laut Anklage "gemeinschaftliche Tatplan" von Grasser, Meischberger, Hochegger und Ernst Plech, sich in Grassers Amtszeit bei Privatisierungen und anderen Amtshandlungen des Finanzministers zu bereichern, wird vom Anwalt zurückgewiesen. Willibald Berner hatte ausgesagt, er sei von Hochegger informiert worden, dass ein kleiner Kreis von Persönlichkeiten der FPÖ - einerseits um Grasser, andererseits um den damaligen FPÖ-Chef und Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider - sich bei diversen Privatisierungsprojekten bereichern wolle. Wess stellte die Aussage von Berner, damals Kabinettschef von Verkehrsminister Michael Schmid (FPÖ), als unglaubwürdig dar. Er führte dazu eine Aussage des - mitangeklagten - Hochegger an, der Berner in einer Einvernahme als "Schlitzohr" bezeichnet habe.
Nach der Mittagspause setzte Wess sein Plädoyer mit neuen Vorwürfen fort: "Ich halte es für einen Vollholler, dass Grasser vorgeworfen wird, 9,6 Mio. Euro gegenüber dem Bund einbehalten zu haben und Untreue gegenüber der Immofinanz zu begangen zu haben", wandte er sich gegen den seiner Ansicht nach "doppelten" Vorwurf.
Dass Grasser alles daran gesetzt habe, dass es beim Buwog-Verkauf zu einer zweiten Bieterrunde kommt, damit dann der "richtige" Bieter den Zuschlag erhält und Schmiergeld fließt, wies Wess heute ebenfalls zurück. Grasser habe sich hier auf seine Berater verlassen. Und im übrigen gebe es überhaupt kein Indiz dafür, dass der entscheidende Tipp, wie viel die Immofinanz bieten muss um den Buwog-Zuschlag zu erhalten, von Grasser komme.
(Schluss) gru/stf/tsk
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.buwog.at http://www.porr-group.com
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