13.06.2019 15:57:00
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Grasser-Prozess - FMA-Vorstand: Wir wollten zweite Runde triggern
Im Gegensatz zu manchen Zeugen in den Verhandlungstagen zuvor, die sichtlich bemüht waren ihre Rolle in der Causa Buwog kleinzureden, beschrieb Kumpfmüller seine damalige Funktion klar, hatte aber zu vielen Fragen 15 Jahre nach Verkauf der Bundeswohnungen keine Erinnerung mehr, wie er sagte.
Auf die Frage von Richterin Marion Hohenecker, ob er beim Buwog-Verkauf von einer zweiten Bieterrunde ausgegangen war, antwortete Kumpfmüller, dass er nicht hundertprozentig mit einer weiteren Runde gerechnet habe. Man habe aber im Konsortium versucht, mit Zusatzangeboten in der ersten Runde eine zweite Runde zu "triggern", also anzustoßen. In der ersten Runde lag die CA Immo vor dem Österreich-Konsortium.
Die Hauptangeklagten Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger kenne er nur aus den Medien, so Kumpfmüller zur Richterin. Dass die Kalkulation für die Kaufsumme in der zweiten Runde auf einen bestimmten Betrag, nämlich über 960 Mio. Euro, hingetrimmt gewesen sei, habe er nicht festgestellt. Zur Preisfestsetzung des zweiten Angebots für die Bundeswohnungen, des "Last and Final Offer", innerhalb des Konsortiums habe er keine Wahrnehmung.
Die Richterin fragte den Zeugen direkt zu der im Prozess vorgebrachten Aussage, dass die Zahl von 960 Mio. Euro als Finanzierungslimit des Mitbewerbers CA Immo in der Wiener Immobilienbranche allgemein bekannt gewesen sei. Kumpfmüller antwortete, er habe dazu keine Wahrnehmung.
Hohenecker hielt dem Zeugen dann einen Aktenvermerk von ihm selber vor, in dem er am 4. Mai 2005 an seinen damaligen Vorgesetzten in der Hypo OÖ sehr detailliert über die Erwägungen zu den Villacher Eisenbahnerwohnungen ESG berichtete. Er könne sich nicht daran erinnern, dass er das geschrieben habe, sagte Kumpfmüller. In dem Aktenvermerk ist auch eine Unternehmensbewertung der ESG in Höhe von 127 Mio. Euro erwähnt. Tatsächlich wurde die ESG von der Immofinanz dem Konsortium abgekauft, zu einem Gesamtpreis von 112 Mio. Euro. "Was ist mit diesen 15 Millionen Euro Differenz?", wollte die Richterin vom Zeugen wissen. Denn wenn die ESG laut Unternehmensbewertung 127 Mio. Euro wert gewesen sei, wieso wurde sie dann um 112 Mio. Euro verkauft. Kumpfmüller meinte allgemein, bei jeder Kaufverhandlung gebe es gegenläufige Interessen von Käufer und Verkäufer. Er wisse nicht mehr, wie die 112 Mio. Euro als Kaufpreis für die ESG zustandegekommen seien, wahrscheinlich sei es ein Verhandlungsergebnis. Bei Unternehmensbewertungen könne man über die Veränderung eines Parameters eben hohe Unterschiede erzielen. Über den Kaufpreis, den die Immofinanz für die ESG zahlte, sei er damals "happy" gewesen, weil er höher war als der Einstandspreis und man dadurch einen Gewinn erzielen konnte.
Die Richterin hielt dem Zeugen dann vor, dass der mitangeklagte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics aussagte, im Kaufpreis der ESG sei der Anteil der RLB OÖ am Honorar von Hochegger, nämlich 4,6 Mio. Euro, "eingepreist" - während der mitangeklagte Ex-RLB OÖ-Vorstand Georg Starzer das dementiert. "Dazu habe ich keine Wahrnehmung", sagte Kumpfmüller.
Auf die Frage von Starzers Anwalt Oliver Plöckinger zum Verhältnis der Hypo OÖ zur RLB OÖ sagte der Zeuge, die Hypo stehe im Mehrheitseigentum des Landes Oberösterreich und die RLB OÖ habe als Minderheitsaktionär einen bedeutenden Anteil. Das Interesse der Hypo beim Kauf der Bundeswohnungen sei auf die beiden oberösterreichischen Gesellschaften, WAG und EBS, konzentriert gewesen. Diese seien nämlich wichtige Kunden der Hypo gewesen, und ohne Teilnahme am Konsortium hätte man sie im Zuge der Privatisierung wohl als Kunden verloren.
(Schluss/folgt Zus.) stf/gru/kre
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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