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19.09.2018 15:43:00

Grasser-Prozess - Ex-Minister erwog Amtshaftungsklagen gegen Republik

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP/SPÖ) hat heute im Korruptionsprozess gegen ihn und andere ausführlich erklärt, dass er von den ermittelnden Behörden und manchen Oppositionspolitikern völlig zu Unrecht verfolgt wurde und er deshalb unter anderem Amtshaftungsklagen gegen die Republik erwog. Schließlich sei ihm durch diverse Anzeigen von den Grünen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

Das Ermittlungsverfahren gegen ihn sei, im Gegensatz zum jetzigen Gerichtsverfahren, nicht objektiv gewesen. Belastende Aussagen eines engen Kabinettmitarbeiters sowie eines Mitarbeiters des Verkehrsministeriums führte Grasser einmal mehr auf einen Rachefeldzug der beiden gegen ihn zurück. Dass der ehemalige Finanzminister eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gemacht hatte, räumte Grasser aber ein.

Und nicht nur diese beiden Personen seien ihm negativ gesinnt gewesen, sondern auch die politischen Mitbewerber. Er habe wesentlich dazu beigetragen, dass Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) 2002 die Nationalratswahl noch einmal gewonnen habe, gab sich Grasser heute selbstbewusst. "Mein Fehler war, sieben Jahre Finanzminister einer nichtsozialistischen Regierung gewesen zu sein", meinte er.

Gleichzeitig meinte Grasser heute aber auch in der Causa Buwog zu Richterin Marion Hohenecker: "Die Optik war nicht sehr gut, ich habe mich als Opfer dieser Optik gesehen". Darüber habe er einen "riesigen Zorn" gehabt. Aber er müsse nun damit leben, dass einige Personen in seinem Umfeld viel Geld verdient hätten.

In den bei der Hausdurchsuchung bei Grasser sichergestellten Unterlagen wurden auch Ausdrucke zu den gesetzlichen Bestimmungen im Strafrecht zu Amtsmissbrauch und Geschenkannahme gefunden. Laut Grasser habe er sich im Zuge der Homepage-Affäre damals von Beamten seines Ministeriums diese Bestimmungen ausdrucken lassen: "Da hat man mich ja beschuldigt für alle möglichen Dinge, daher hab ich mir einmal geben lassen, was ist denn Amtsmissbrauch, was ist denn eine Geschenkannahme". Das sei wohl 2002 oder 2003 gewesen. Mit der Bundeswohnungs-Privatisierung habe das Ganze nichts zu tun. Grasser verwendete eine Spende der Industriellenvereinigung (IV) zur Finanzierung seiner Homepage. Konkret hatte der "Verein zur Förderung der New Economy", der von der IV gesponsert wurde, Grassers Homepage finanziert.

Es stimme auch nicht, dass er, wie medial kolportiert würde, das Verfahren verzögert habe. Er habe keinen einzigen Antrag gestellt, der zu einer Verzögerung geführt habe, betonte Grasser.

Ein Blick ins APA-Archiv zeigt, dass es allerdings von anderer Seite zu erheblichen Verzögerungen des Verfahrens kam. So ermöglichte 2013 ein Entscheid des Oberlandesgerichts Wien (OLG) dass die Steuerberater-Akten zu Grasser zumindest am Landesgericht Wien gesichtet werden können. Zu diesen Zeitpunkt hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit über zwei Jahren auf in der Schweiz beschlagnahmte Unterlagen, als auch die beim Steuerberater Grassers in Wien sichergestellten Akten, gewartet. "Wir haben zwar kleinere Teillieferungen bekommen, größere Teile sind aber noch ausständig", sagte der damals der Sprecher der WKStA zur APA.

(Schluss) stf/gru/rf

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