14.12.2017 10:16:00
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Grasser-Prozess - Dritter Tag startet - Angeklagter darf nicht fehlen
Dem Senat seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Entscheidung bewusst, erläuterte Richterin Marion Hohenecker den Beschluss. Im Beweisverfahren werde mit der Abtrennung von Verfahrensteilen darauf Rücksicht genommen, kündigte sie an.
Der Angeklagte "steht mit beiden Beinen im Berufsleben", hatte der Anwalt argumentiert. Er müsse arbeiten, um seinen und den Unterhalt der Familie zu bestreiten. "Die weitere Teilnahme würde seine berufliche und finanzielle Existenz gefährden." Sein Mandant sei schließlich nicht wegen eines Verbrechens angeklagt.
Der betreffende Mandant ist der Zehntangeklagte und wegen Beitragstäterschaft zum Vergehen der Untreue und der Bestechung in der Causa Linzer Terminal Tower angeklagt. Dabei soll Schmiergeld in Höhe von 200.000 Euro an Grasser und seine Vertrauten für dessen Zustimmung zur Einmietung der Finanzbehörde in den Büroturm geflossen sein. Der Betreffende war früher für die Terminal Tower Immobilien Gesellschaft und die Erste Leasing tätig.
(Schluss Auftakt/Ausführlicher Bericht folgt) gru/stf/sp
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