22.03.2022 10:39:00
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Grasser-Prozess - Berufungsverfahren nicht mehr heuer
Zuvor hatten die Anwälte Fristverlängerungsanträge für das Einbringen der Rechtsmittel gestellt. Üblicherweise beträgt die Rechtsmittelfrist vier Wochen. Grasser hatte Ende 2020 nicht rechtskräftig acht Jahre Haft ausgefasst, sein ehemaliger Trauzeuge und FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre und der Lobbyist Peter Hochegger trotz Teilgeständnisses sechs Jahre. Grasser hatte sich nach dem Urteilsspruch erschüttert gezeigt und weiterhin seine Unschuld betont. In dem Prozess ging es neben der Buwog auch noch um die Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz.
Während Grasser also nun einmal zehn Monate Zeit hat für den Einspruch zum Urteil in diesem Verfahren hat, wird er voraussichtlich noch vor dem Sommer wegen angeblicher Steuervergehen vor dem Richter stehen - auch hier bestreitet Grasser jede Schuld. Dieses Steuerverfahren führt nicht Hohenecker, sie ist von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen in eine allgemeine Abteilung gewechselt.
stf/ivn
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at
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