12.11.2019 14:25:00
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Grasser-Prozess - Bankberater: Habe Geld-Herkunft nicht nachgeprüft
Dass es sich bei den Millionen um einen Großteil der 9,6 Mio. Euro schweren Provision bei der Bundeswohnungs-Privatisierung gehandelt habe, habe er erst später aus den Medien erfahren, sagte der Zeuge. W. war 9 Jahre bei der Hypo Investmentbank (HIB) in Liechtenstein tätig, einer damals 100-prozentigen Tochterbank der landeseigenen Hypo Vorarlberg. Die Mittelherkunft zu prüfen sei nicht seine Aufgabe gewesen, so der Zeuge, denn das Geld sei ja von der zypriotischen Astropolis-Gesellschaft an die US-Gesellschaft Omega geflossen, und für institutionelle Kunden sei er in der Bank nicht zuständig gewesen.
Die Omega hatte damals, im Jahr 2005, ein eigenes Konto bei der Hypo Investmentbank Liechtenstein (HIB) eröffnet. Für den Transfer der Millionen erhielt die Omega 5 Prozent Provision. Vom Omega-Konto bei der HIB wurde das Geld an der Kassa in bar abgehoben, und wieder in bar bei derselben Kassa eingezahlt. "Wir waren eine kleine Bank, es gab nur eine Kassa", erläuterte der Zeuge. Diese Bar-aus-bar-ein-Transaktionen seien damals "ein ganz normales Geschäft" gewesen, meinte der Bankberater. Es sei darum gegangen, "den Weg abzuschneiden, den paper-trail" - sprich ohne nachverfolgbare Überweisungen Geld zu transferieren. Für die Abhebung kam jemand von der Omega-Gesellschaft in die HIB-Bank, die prompten Einzahlungen auf die von Meischberger angegebenen Konten hatte meistens der Zeuge W. durchgeführt. Da sei das Geld ja schon "in der Bank" gewesen, daher sei das unproblematisch, meinte er.
Meischberger habe eine Dreiteilung gewünscht, die Buwog-Millionen flossen daher auf drei Konten bei der HIB: Das Konto Natalie, das Konto Karin und das Konto 400.815. Der Zeuge sagte, die Konten Natalie und 400.815 seien für ihn immer Meischbergers Konten gewesen, das Konto Karin hingegen sei für ihn ein Konto des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Plech. Dieser habe das Konto auch eröffnet, wie aus den Kontoeröffnungsunterlagen hervorgehe. Meischberger hingegen sagte aus, alle drei Konten hätten ihm gehört, Plech habe das Geld am Konto Karin nur treuhändisch für ihn veranlagt. Die Staatsanwaltschaft wiederum ordnet in ihrer Anklage das Konto Karin dem Makler Plech zu, das Konto 400.815 sei Grassers Konto - was dieser und Meischberger sowie auch der Zeuge W. bestreiten.
Weitere Widersprüche taten sich in der Befragung zwischen der heutigen Zeugenaussage und Hocheggers Aussagen auf: Der Zeuge erklärte, er habe Hochegger keinen Zettel gezeigt über die Aufteilung des Geldes auf drei Konten in Liechtenstein. Er habe mit Hochegger im Jahr 2005 nur die technischen Modalitäten der Überweisungen von der zypriotischen Astropolis zur US-Gesellschaft Omega besprochen. Denn was danach mit dem Geld geschehe, das gehe Hochegger ja nichts an, meinte der Zeuge W. heute. Hingegen sagte Hochegger bei einer früheren Aussage, W. habe ihm einen Zettel gezeigt, wo die Aufteilung auf drei Konten verzeichnet war: Ein Konto gehöre Meischberger, eines Plech und eines der Konten, 400.815, gehöre Grasser. Das hätte ihn damals wie ein Blitz getroffen, so Hochegger. Heute ist der angeklagte Lobbyist wegen eines Reha-Aufenthalts nicht im Gerichtssaal anwesend.
Die Richterin ging mit dem früheren Bankberater gewohnt genau die Bankunterlagen durch. Beim Konto Karin, das laut Unterlagen von Plech eröffnet wurde, sind als weitere Zeichnungsberechtigte Plechs Ehefrau und sein Sohn angegeben. Meischberger erklärt, dass er handschriftlich das Pseudonym "Karin" eingetragen habe. Am Konto Natalie, das von Meischberger eröffnet wurde, ist im Todesfall von Meischberger nur Plech zeichnungsberechtigt. Der Bankberater erläuterte, dass er mit Meischberger gesprochen habe, was geschehen solle wenn Meischberger "gegen die Wand fährt", ob es nicht Sinn mache für seine Familiengehörigen Konten anzulegen bzw. diese einzutragen. Meischberger habe aber gewollt, dass nur Plech im Falle seines Todes über das Geld auf dem Liechtenstein-Konto verfügen könne. "Die Zeichnungsberechtigung sagt über die Erbfolge rein gar nichts aus", schaltete sich die Richterin ein, ob das im Fürstentum Liechtenstein vielleicht anders sei? "Das war damals die Rechtsansicht unserer Bank", wandte der Zeuge ein. Wäre der Kontoinhaber gestorben, hätte man dem Zeichnungsberechtigten das Geld ausbezahlt. Meischberger hatte übrigens auch ein gemeinsames Konto mit seiner Lebensgefährtin, aber da sei kein Geld draufgewesen, so der Zeuge.
Bei zwei Einträgen habe er "Fehler" gemacht, räumte der Zeuge in der Befragung ein. Bei den ersten Bareinzahlungen auf die drei Konten, insgesamt über 700.000 Euro, hatte die Compliance der Bank Erklärungen gefordert. Der Bankberater schrieb, das Geld am Konto Natalie komme aus einem Anteilsverkauf von Meischbergers Seitenblicke-Magazin. Beim Konto 400.815 schrieb er, der wirtschaftlich Berechtigte sei großer Immobilienmakler in Wien, das Geld komme aus Immobiliengeschäften. Beide Eintragungen erklärte er heute mit "eigenen Fehlern".
Meischberger war außerdem damals nie persönlich in Liechtenstein, obwohl in zahlreichen Unterlagen neben Meischbergers Unterschrift Vaduz als Ort angegeben ist. Erst im Jahr 2009 sei Meischberger erstmals in die HIB gekommen, so der Bankberater. Alle Geschäfte mit Meischberger hätte er bei seinen Dienstreisen nach Wien, meist in Hotels, abgewickelt.
(Schluss) gru/sp
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