14.12.2017 17:33:00

Grasser-Prozess - Anwalt: Grasser erhielt Geld von Schwiegermutter

Grassers zweiter Verteidiger Norbert Wess ist zum Ende seiner Ausführungen auch auf die Konten in Liechtenstein eingegangen, von denen laut Anklage eines Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zuzuordnen ist. Das Konto 400.815 bei der HIB gehöre nicht Grasser, sagte Wess. Die 500.000 Euro, die Grasser in einen Hypo-Genussschein investierte, habe er von seiner Schwiegermutter bekommen.

"Grasser hat das Geld von seiner Schwiegermutter erhalten, er hat es veranlagt, er hat es in die Sphäre der Familie Swarovski zurückgeführt", so Wess. "Dass die Schwiegermutter es vielleicht gar nicht mehr zurückerhalten wollte, ist eine höchstpersönliche Geschichte, hat aber mit den Anklagevorwürfen soviel zu tun wie die Sonne mit dem Mond", meinte der Verteidiger.

Er wies auch den Vorwurf in der Anklage zurück, dass Grasser aufgrund von Bewegungsprofilen gar nicht das Geld in dem von ihm genannten Zeitraum von der Schwiegermutter erhalten können habe. Grasser habe nicht gelogen, so sein Verteidiger, das sei eine Unterstellung.

Diese 500.000 Euro hatte Grasser persönlich nach Österreich gebracht und außerhalb der Banköffnungszeiten und ohne Beleg bei der Meinl Bank eingezahlt. Laut Grasser wollte seine Schwiegermutter damit sein Veranlagungstalent testen. Laut Anklage wollte Grasser damit Schmiergeld von Auslandskonten unbemerkt nach Österreich transferieren.

Grasser sei nie wirtschaftlich Berechtigter der Firma Ferint gewesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe sich "geirrt". Das Konto mit der Nummer 400.815 sei Grasser nicht zuzurechnen, betonte Grassers Verteidiger.

Laut Anklage landete auf dem Liechtensteiner Konto 400.815 ein Teil der Provision aus der Buwog-Privatisierung. Das Konto "Natalie" soll Walter Meischberger zuzurechnen sein, das Konto "Karin" soll dem Makler Ernst Karl Plech zuzurechnen sein.

Wess sagte, die zahlreichen Bareinzahlungen auf das Konto 400.815 stammten von Meischberger. Diese stünden auch in Zusammenhang mit Auszahlungen von Konten von Meischberger.

"Grasser war nie wirtschaftlich Berechtigter der (Firma, Anm.) Mandarin", so Wess. Die Staatsanwaltschaft habe nur "Mutmaßungen" und "Spekulationen" vorgebracht. "Unser Mandant ist nicht schuldig, er wird sich auch nicht schuldig bekennen."

Grassers erster Anwalt Manfred Ainedter erklärte abschließend, "es ist ein bissel länger geworden". Er bat die Schöffen um Verständnis dafür und wollte ihnen die an die Wand projizierten Folien des Plädoyers von Wess persönlich als "Weihnachtsgeschenk" aushändigen bzw. aushändigen lassen. Dies wurde von Richterin Marion Hohenecker unterbunden. Sie kündigte an, die Folien der Gerichtsordnung entsprechend zum Akt zu nehmen und den Schöffen zur Verfügung zu stellen.

Morgen, Freitag, wird die Verhandlung um 9.30 Uhr fortgesetzt.

(Schluss) gru/cri/ivn

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