14.10.2020 14:41:00

Grasser-Prozess - Anwalt: Es gibt keine Beweise gegen Meischberger

Im Finale des Grasser-Prozesses hat heute Nachmittag der Anwalt des zweitangeklagten Walter Meischberger, Jörg Zarbl, in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Es lägen keine Beweise für den angeklagten Tatplan von Meischberger, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und anderen vor. Dass ein Konto von Meischberger in Liechtenstein (Nummer 400.815) in Wirklichkeit Grasser gehöre, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, stimme nicht.

Belastende Aussagen von zwei Zeugen seien auf Rachegelüste zurückzuführen. Entlastende Aussagen seien von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt worden. "Es ging nur darum Karl-Heinz Grasser zu jagen", so Zarbl in Richtung Schöffensenat.

Dass sich Meischberger in seinen Aussagen auf zwei Tote - den Ex-Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und den ehemaligen Porr-Chef Horst Pöchhacker - und einem nicht mehr vernehmungsfähigen Zeugen beruft, dürfe seinem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, betonte Zarbl. Dies gelte auch für die ebenfalls angeklagte Causa Terminal Tower Linz.

Den Vorwurf der Beweismittelfälschung wies der Rechtsanwalt zurück, richtig sei aber, dass ein Vertrag zwischen Meischberger und dem mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech zu angeblichen Immobilieninvestments des Ex-FPÖ-Generalsekretärs Meischberger Jahre später verschriftlicht und rückdatiert wurde. Dies sei aber normal, wenn man einen Autokauf mündlich vereinbare und dann Wochen später einen Kaufvertrag ausstelle, dann würde man auch das Datum der mündlichen Vereinbarung einfügen, meinte Zarbl.

Auch beim Anklagefaktum Linzer Terminal Tower sei Meischberger unschuldig. Denn er habe für das Honorar von der Porr, 200.000 Euro, zahlreiche Beratungsleistungen für den Baukonzern erbracht.

Und auch beim Faktum Telekom sei Meischberger freizusprechen, so der Anwalt. Er habe ein Honorar vom Lobbyisten Peter Hochegger bekommen, über die Hintergründe der Finanzierung durch die Telekom Austria habe er nichts gewusst. Meischberger habe für das erhaltene Geld etwas geleistet bzw. sei er leistungsbereit gewesen.

In der ebenfalls angeklagten Causa Villenverkauf werde Meischberger Prozessbetrug vorgeworfen, dabei habe er nur auf den Rat seiner damaligen Rechtsanwälte gehört und den Rechtsweg gegen den Verkauf seines Hauses in Wien-Döbling beschritten. Dies alleine könne ja nichts schlechtes sein, im Übrigen habe man gegen die Geschäftspartner von Meischberger beim Villenkauf- und verkauf eine Anzeige wegen Prozessbetrugs eingebracht. Meischberger sieht sich trotz des Verkaufs des Hauses weiterhin als "außergrundbücherlicher Eigentümer" der Liegenschaft.

(Schluss) stf/gru/cri

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