28.02.2018 16:03:00

Grasser-Prozess - Angeklagter: Zahlung an Meischberger auf Weisung

Nach weiteren Details der Verhandlungen rund um den Mietvertrag des Finanzministeriums für das Linzer Bürohaus Terminal Tower ist am Mittwoch der angeklagte Ex-Porr-Mitarbeiter im Grasser-Korruptionsprozess befragt worden. Er sei vom damaligen Porr-Generaldirektor Horst Pöchhacker beauftragt worden, dass er 200.000 Euro für Walter Meischberger im Terminal-Tower-Projekt unterbringen müsse.

Pöchhacker ist mittlerweile verstorben. "Das war eine Weisung", sagte der Angeklagte. Eine Diskussion habe es nicht gegeben, es war ein klarer Auftrag des Generaldirektors, sagte er in Befragung durch Richterin Marion Hohenecker. Welche Leistung Meischberger dafür erbracht haben soll habe er nicht wahrgenommen. Eine Maklerleistung habe er bei Meischberger jedenfalls nicht wahrgenommen. Er habe damals keine Verbindung zwischen Meischberger und Grasser herstellen können.

Über die Zahlung an Meischberger sei er "angefressen" gewesen, denn diese hätte seinen Bonus schmälern können. Er habe zwar einen Bonus bekommen, als das Projekt an einen institutionellen Investor verkauft wurde, ob er ohne die Meischberger-Zahlung mehr bekommen hätte wisse er nicht genau, er glaube aber nicht. Verkauft wurde das Projekt an eine Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe der RLB OÖ.

In einem E-Mail mit dem Betreff - "Meischberger - streng vertraulich" habe er festgehalten, dass zwischen Generaldirektor Pöchhacker und den Chefs von Raiffeisen Leasing und mit dem Chef der RLB OÖ Ludwig Scharinger abgestimmt worden sei, dass "als Ergebnis des Mietvertrages mit der Finanz" für den Terminal Tower eine "Vermittlungsprovision" von 200.000 Euro an Walter Meischberger zu zahlen sei. Dass er das so detailliert aufgeschrieben hatte, habe damals zu Aufregung der E-Mail-Empfänger geführt, erinnert sich der Angeklagte. In dem E-Mail hatte er auch die Verrechnung über eine zypriotische Consulting-Gesellschaft angesprochen. Den Namen Astropolis habe er erstmals über die Medien erfahren.

Der Angeklagte gab einen kleinen Einblick in die Immobilienbranche: Die Makler im gewerblichen Bereich seien ganz anderes als jene bei Wohnungsverkäufen, meinte er. "Die im gewerblichen Bereich tätigen Makler sind mir als Geschäftspartner lieber, weil sie seriöser sind." Es gebe aber immer wieder auch Makler, die ohne Auftrag des Vermieters Mieter heranbringen würden, meist erhielten sie dann auch eine Provision.

(GRAFIK 0243-18, 88 x 94 mm) (Forts.) gru/stf/ggr

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