14.10.2020 10:51:00
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Grasser-Prozess - Ainedter wirft Belastungszeugen Lüge vor
Denn für diesen Lügner-Vorwurf gegen Berner in einem ORF-Interview außerhalb des Gerichtssaals sei er von Berner geklagt und bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) verurteilt worden, dass er dies nicht sagen dürfe, er gehe dagegen aber auf europäischer Ebene vor.
Berner hatte ausgesagt, dass der nun angeklagte Lobbyist Peter Hochegger ihm im Jahr 2000 auf einer Skizze aufgezeichnet habe, wer an Privatisierungen der schwarz-blauen Bundesregierung mitverdienen wolle - was von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und als "Tatplan" bezeichnet wurde. Dies sei alles von Berner erlogen, so Ainedter.
Auch der zweite Belastungszeuge im Prozess, Michael Ramprecht, wurde von Ainedter scharf kritisiert. Man könne ihm einfach nichts glauben, sagte der Anwalt. Ramprecht haben gegen Grasser ausgesagt und "seine Lügen hier verbreitet" und sich "einfach nur wichtig machen" wollen. "Es war die enttäuschte Zuneigung und Bewunderung für Grasser, die dann in Hass umgeschlagen hat."
Auch das Geständnis von Hochegger zu Beginn des Prozesses sei nicht zu glauben, so Ainedter. Hochegger hatte ausgesagt, ein Bankberater aus Liechtenstein habe ihm gesagt, dass das Geld aus der Buwog-Provision in Liechtenstein auf drei Konten aufgeteilt werde, die Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Grasser gehörten.
Insgesamt hätten die Befragungen von 150 Zeugen - mit Ausnahme der beiden oben genannten - keinen Beweis gegen Grasser erbracht. Für die Behauptung der Staatsanwaltschaft einer Bestechung Grassers gebe es keinen Beweis, so Ainedter. Die Staatsanwaltschaft habe das Objektivitätsgebot der Strafprozessordnung "von Anfang an mit den Füßen getreten", denn die Staatsanwälte müssten auch das Positive berücksichtigen. Der Anwalt warf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft das "Geheimtreffen" von Hocheggers früherem Anwalt mit der Leiterin der WKStA vor, weiters die Führung eines "Schattenakts". Und im Ermittlungsverfahren hätten die Staatsanwälte zu drei Angeklagten gesagt, "liefern Sie uns den Grasser, es soll ihr Schaden nicht sein".
"Das Verfahren hat eine allfällige Strafe mehr als ersetzt und Karl-Heinz Grasser die besten Jahre seines Lebens genommen", sagte Ainedter. Und er zitierte zum Abschluss den Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek: "Es darf nicht sein, dass das Verfahren eine allfällige Strafe ersetzt".
(Schluss) gru/stf/tsk
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