01.12.2014 17:34:49
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GNW-News: Nationale Suisse wird grösstenteils von Publizitätspflichten befreit
Nationale Suisse wird grösstenteils von Publizitätspflichten befreit
Nationale Suisse /
Nationale Suisse wird grösstenteils von Publizitätspflichten befreit
. Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Source: Globenewswire
Aufgrund des Zusammenschlusses mit Helvetia hat Nationale Suisse die SIX Swiss
Exchange AG um Befreiung von den Publizitätspflichten ersucht. SIX Swiss
Exchange heisst das Gesuch grösstenteils gut. Die erlassene Befreiung von den
Publizitätspflichten tritt mit dem Veröffentlichen dieser Medienmitteilung in
Kraft und gilt bis und mit 9. April 2015.
Am 8. August 2014 veröffentlichte die Helvetia Holding AG («Helvetia») ein
öffentliches Kauf- und Tauschangebot gemäss Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über
die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) für alle sich im Publikum befindenden
Namenaktien der Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG (Nationale
Suisse). Am 17. November 2014 hat Helvetia bekanntgegeben, dass sie einen Anteil
von über 98 Prozent an Nationale Suisse besitzt und ein Verfahren zur
Kraftloserklärung der verbliebenen Aktien von Nationale Suisse gemäss Art. 33
BEHG einleiten wird. Zudem hat Nationale Suisse angekündigt, die Nationale
Suisse-Aktien unmittelbar nach Rechtskraft des Kraftloserklärungsurteils von der
SIX Swiss Exchange AG dekotieren zu lassen.
Vor diesem Hintergrund hat Nationale Suisse die SIX Swiss Exchange AG um eine
Befreiung von den Publizitätspflichten gemäss Art. 7 Abs. 1 des
Kotierungsreglements ("KR") ersucht. Diesem Gesuch ist grösstenteils
stattgegeben worden. So ist Nationale Suisse von der Veröffentlichung und der
Einreichung des Geschäftsberichts 2014, der Veröffentlichung von Ad hoc-
Mitteilungen, der Offenlegung von Management-Transaktionen, der Führung eines
Unternehmenskalenders und der Erfüllung gewisser Regelmeldepflichten befreit
worden. Im Detail hat die dafür zuständige SIX Exchange Regulation folgendes
entschieden:
I. Die Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG (Emittentin),
Basel, Kanton Basel-Stadt, wird unter Vorbehalt von Ziff. VI bis zum
Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der
Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21.
August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV) im Rahmen des öffentlichen Kauf-
und Tauschangebots der Helvetia Holding AG, St. Gallen, Kanton St. Gallen,
für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Emittentin (Best
Price Rule), das heisst bis und mit 9. April 2015, von folgenden Pflichten
zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit:
a. Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts für das
Geschäftsjahr 2014, inkl. den Ausführungen zur Corporate Governance
(Art. 49 ff. Kotierungsreglement [KR] i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie
betr. Rechnungslegung [RLR] sowie Richtlinie betr. Informationen zur
Corporate Governance [RLCG]);
b. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der
Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die
Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung zur Kommunikation des
Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien der Emittentin sobald
dieser bestimmt ist;
c. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);
d. Führung eines Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);
e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR
i.V.m. Rundschreiben Nr. 1, Meldepflichten im Rahmen der
Aufrechterhaltung der Kotierung [RS 1], Anhang 1, bzw. ab 1. Dezember
2014 von Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP): Ziff.
1.05 - 1.07 (ausgenommen: Ansprechperson für Regelmeldepflichten),
Ziff. 1.08 (nur bezüglich den Unternehmenskalender), Ziff. 2.01
(bezüglich den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2014), Ziff.
3.05- 3.06 und Ziff. 5.02.
II. Die Befreiung gemäss Ziff. I beginnt mit Veröffentlichung der Ad hoc-
Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.
III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 9. April 2015 wird
die Emittentin bis 30. Mai 2015 von den Pflichten gemäss Ziff. I befreit,
sofern und soweit dass keiner der folgenden Tatbestände bis am 9. April
2015 eingetreten ist oder bis am 30. Mai 2015 eintritt:
a. Eintritt eines Minderheitsaktionärs oder mehrerer Minderheitsaktionäre
in das Verfahren um Kraftloserklärung der Namenaktien der Emittentin
nach Art. 33 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel
vom 24. März 1995 (Börsengesetz, BEHG) vor dem Appellationsgericht des
Kantons Basel-Stadt;
b. Rückzug der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien der Emittentin
vor dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt durch die
Klägerin, die Helvetia Holding AG, St. Gallen, Kanton St. Gallen, oder
durch eine Rechtsnachfolgerin;
c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien der
Emittentin durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt;
d. Weiterzug des Urteils des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt
betreffend die Kraftloserklärung der Namenaktien der Emittentin.
Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. bis zum
Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die
Pflichten der Emittentin gemäss Ziff. I umgehend nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer der Best Price Rule wieder auf.
Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. nach
Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die
Pflichten der Emittentin gemäss Ziff. I umgehend wieder auf.
Im Fall eines Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I hat die
Emittentin den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2014 innert zweier
Monate ab dem Tag des jeweiligen Wiederauflebens der Pflichten gemäss
Ziff. I zu publizieren und SIX Exchange Regulation einzureichen (Art. 49
KR i.V.m. Art. 10 ff. RLR und RS 1, Anhang 1, Ziff. 2.01 bzw. Art. 9 Ziff.
2.01 RLRMP).
Kurzprofil
Nationale Suisse ist eine innovative und international tätige Schweizer
Versicherungsgruppe, die attraktive Risiko- und Vorsorgelösungen in den
Bereichen Nichtleben und Leben sowie massgeschneiderte Specialty-Lines-Deckungen
anbietet. Seit Oktober 2014 ist Nationale Suisse Teil der Helvetia Gruppe. Es
ist geplant, Nationale Suisse vollständig in Helvetia zu integrieren. Die
Bruttoprämien von Nationale Suisse belaufen sich konsolidiert auf 1.5 Milliarden
Schweizer Franken (2013). Der Hauptsitz der Schweizerischen National-
Versicherungs-Gesellschaft AG ist in Basel. Die Aktie der Gesellschaft ist an
der SIX Swiss Exchange kotiert (NATN). Im Zuge der Integration von Nationale
Suisse in die Helvetia Gruppe ist die Dekotierung der Aktie vorgesehen. Am 30.
Juni 2014 beschäftigte die Nationale Suisse Gruppe 1 903 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (Vollzeitstellen).
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Remo Meier Nationale Suisse
Investor Relations Steinengraben 41
Tel. +41 61 275 22 45 4003 Basel
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Wichtige Daten
Publikation Jahresergebnis 2014 18.03.2015
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Diese Medienmitteilung bezweckt, die Öffentlichkeit über gewisse Ereignisse oder
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informieren. Die darin veröffentlichten Informationen stellen keine Werbung,
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gerichtete Aussagen enthalten. Auch wenn diese in Zukunft gerichteten Aussagen
die Ansicht und die Zukunftserwartungen von Nationale Suisse widerspiegeln,
können eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten sowie andere wichtige Faktoren
dazu führen, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse erheblich von
den Erwartungen von Nationale Suisse abweichen. Es wird ausserdem ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die in dieser Medienmitteilung enthaltenen Aussagen und
Prognosen naturgemäss selektiv sind. Nationale Suisse übernimmt keinerlei
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und Vollständigkeit der in dieser Medienmitteilung veröffentlichten Aussagen und
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Verwendung dieser Medienmitteilung entstehen. Vorbehältlich des anwendbaren
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Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, sei es aufgrund
neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Auf unserer Homepage www.nationalesuisse.com sind aktuelle Informationen ab
Publikationsdatum abrufbar. Darin können weitere Angaben und Prognosen zum
Geschäftsgang von Nationale Suisse enthalten sein.
Medienmitteilung:
http://hugin.info/100296/R/1875637/661045.pdf
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Source: Nationale Suisse via GlobeNewswire
[HUG#1875637]
http://www.nationalesuisse.com
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