Einfach Bitcoin kaufen: Mit dem Code "FINANZEN" sparen Sie 21% der Gebühren für 6 Monate bei Coinfinity. Jetzt loslegen -w-
01.12.2014 17:34:49

GNW-News: Nationale Suisse wird grösstenteils von Publizitätspflichten befreit

Nationale Suisse wird grösstenteils von Publizitätspflichten befreit

Nationale Suisse /

Nationale Suisse wird grösstenteils von Publizitätspflichten befreit

. Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Source: Globenewswire

Aufgrund des Zusammenschlusses mit Helvetia hat Nationale Suisse die SIX Swiss

Exchange AG um Befreiung von den Publizitätspflichten ersucht. SIX Swiss

Exchange heisst das Gesuch grösstenteils gut. Die erlassene Befreiung von den

Publizitätspflichten tritt mit dem Veröffentlichen dieser Medienmitteilung in

Kraft und gilt bis und mit 9. April 2015.

Am 8. August 2014 veröffentlichte die Helvetia Holding AG («Helvetia») ein

öffentliches Kauf- und Tauschangebot gemäss Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über

die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) für alle sich im Publikum befindenden

Namenaktien der Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG (Nationale

Suisse). Am 17. November 2014 hat Helvetia bekanntgegeben, dass sie einen Anteil

von über 98 Prozent an Nationale Suisse besitzt und ein Verfahren zur

Kraftloserklärung der verbliebenen Aktien von Nationale Suisse gemäss Art. 33

BEHG einleiten wird. Zudem hat Nationale Suisse angekündigt, die Nationale

Suisse-Aktien unmittelbar nach Rechtskraft des Kraftloserklärungsurteils von der

SIX Swiss Exchange AG dekotieren zu lassen.

Vor diesem Hintergrund hat Nationale Suisse die SIX Swiss Exchange AG um eine

Befreiung von den Publizitätspflichten gemäss Art. 7 Abs. 1 des

Kotierungsreglements ("KR") ersucht. Diesem Gesuch ist grösstenteils

stattgegeben worden. So ist Nationale Suisse von der Veröffentlichung und der

Einreichung des Geschäftsberichts 2014, der Veröffentlichung von Ad hoc-

Mitteilungen, der Offenlegung von Management-Transaktionen, der Führung eines

Unternehmenskalenders und der Erfüllung gewisser Regelmeldepflichten befreit

worden. Im Detail hat die dafür zuständige SIX Exchange Regulation folgendes

entschieden:

I. Die Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG (Emittentin),

Basel, Kanton Basel-Stadt, wird unter Vorbehalt von Ziff. VI bis zum

Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule nach Art. 10 Abs. 1 der

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 21.

August 2008 (Übernahmeverordnung, UEV) im Rahmen des öffentlichen Kauf-

und Tauschangebots der Helvetia Holding AG, St. Gallen, Kanton St. Gallen,

für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Emittentin (Best

Price Rule), das heisst bis und mit 9. April 2015, von folgenden Pflichten

zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit:

a. Veröffentlichung und Einreichung des Geschäftsberichts für das

Geschäftsjahr 2014, inkl. den Ausführungen zur Corporate Governance

(Art. 49 ff. Kotierungsreglement [KR] i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie

betr. Rechnungslegung [RLR] sowie Richtlinie betr. Informationen zur

Corporate Governance [RLCG]);

b. Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der

Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die

Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung zur Kommunikation des

Zeitpunkts der Dekotierung der Namenaktien der Emittentin sobald

dieser bestimmt ist;

c. Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

d. Führung eines Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

e. Erfüllung der nachfolgend genannten Regelmeldepflichten (Art. 55 KR

i.V.m. Rundschreiben Nr. 1, Meldepflichten im Rahmen der

Aufrechterhaltung der Kotierung [RS 1], Anhang 1, bzw. ab 1. Dezember

2014 von Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP): Ziff.

1.05 - 1.07 (ausgenommen: Ansprechperson für Regelmeldepflichten),

Ziff. 1.08 (nur bezüglich den Unternehmenskalender), Ziff. 2.01

(bezüglich den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2014), Ziff.

3.05- 3.06 und Ziff. 5.02.

II. Die Befreiung gemäss Ziff. I beginnt mit Veröffentlichung der Ad hoc-

Mitteilung gemäss den Vorgaben in Ziff. VI.

III. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule am 9. April 2015 wird

die Emittentin bis 30. Mai 2015 von den Pflichten gemäss Ziff. I befreit,

sofern und soweit dass keiner der folgenden Tatbestände bis am 9. April

2015 eingetreten ist oder bis am 30. Mai 2015 eintritt:

a. Eintritt eines Minderheitsaktionärs oder mehrerer Minderheitsaktionäre

in das Verfahren um Kraftloserklärung der Namenaktien der Emittentin

nach Art. 33 des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel

vom 24. März 1995 (Börsengesetz, BEHG) vor dem Appellationsgericht des

Kantons Basel-Stadt;

b. Rückzug der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien der Emittentin

vor dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt durch die

Klägerin, die Helvetia Holding AG, St. Gallen, Kanton St. Gallen, oder

durch eine Rechtsnachfolgerin;

c. Abweisung der Klage um Kraftloserklärung der Namenaktien der

Emittentin durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt;

d. Weiterzug des Urteils des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt

betreffend die Kraftloserklärung der Namenaktien der Emittentin.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. bis zum

Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die

Pflichten der Emittentin gemäss Ziff. I umgehend nach Ablauf der

Gültigkeitsdauer der Best Price Rule wieder auf.

Sollte einer der Tatbestände gemäss dieser Ziffer Bst. a. bis d. nach

Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule eintreten, leben die

Pflichten der Emittentin gemäss Ziff. I umgehend wieder auf.

Im Fall eines Wiederauflebens der Pflichten gemäss Ziff. I hat die

Emittentin den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2014 innert zweier

Monate ab dem Tag des jeweiligen Wiederauflebens der Pflichten gemäss

Ziff. I zu publizieren und SIX Exchange Regulation einzureichen (Art. 49

KR i.V.m. Art. 10 ff. RLR und RS 1, Anhang 1, Ziff. 2.01 bzw. Art. 9 Ziff.

2.01 RLRMP).

Kurzprofil

Nationale Suisse ist eine innovative und international tätige Schweizer

Versicherungsgruppe, die attraktive Risiko- und Vorsorgelösungen in den

Bereichen Nichtleben und Leben sowie massgeschneiderte Specialty-Lines-Deckungen

anbietet. Seit Oktober 2014 ist Nationale Suisse Teil der Helvetia Gruppe. Es

ist geplant, Nationale Suisse vollständig in Helvetia zu integrieren. Die

Bruttoprämien von Nationale Suisse belaufen sich konsolidiert auf 1.5 Milliarden

Schweizer Franken (2013). Der Hauptsitz der Schweizerischen National-

Versicherungs-Gesellschaft AG ist in Basel. Die Aktie der Gesellschaft ist an

der SIX Swiss Exchange kotiert (NATN). Im Zuge der Integration von Nationale

Suisse in die Helvetia Gruppe ist die Dekotierung der Aktie vorgesehen. Am 30.

Juni 2014 beschäftigte die Nationale Suisse Gruppe 1 903 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter (Vollzeitstellen).

Ihre Ansprechpartner

Remo Meier Nationale Suisse

Investor Relations Steinengraben 41

Tel. +41 61 275 22 45 4003 Basel

Fax +41 61 275 22 21 Schweiz

investor.relations@nationalesuisse.com www.nationalesuisse.com/investor-

relations

Jonas Grossniklaus Nationale Suisse

Media Relations Steinengraben 41

Tel. +41 61 275 28 11 4003 Basel

Fax +41 61 275 22 21 Schweiz

media.relations@nationalesuisse.com www.nationalesuisse.com/media-relations

Wichtige Daten

Publikation Jahresergebnis 2014 18.03.2015

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss

Diese Medienmitteilung bezweckt, die Öffentlichkeit über gewisse Ereignisse oder

Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsgang der Gesellschaft zu

informieren. Die darin veröffentlichten Informationen stellen keine Werbung,

kein Angebot und keine Empfehlung dar, Transaktionen betreffend Wertpapiere oder

andere Produkte von Nationale Suisse abzuwickeln oder irgendeine andere Art von

Rechtsgeschäften zu tätigen. Diese Medienmitteilung kann gewisse in die Zukunft

gerichtete Aussagen enthalten. Auch wenn diese in Zukunft gerichteten Aussagen

die Ansicht und die Zukunftserwartungen von Nationale Suisse widerspiegeln,

können eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten sowie andere wichtige Faktoren

dazu führen, dass die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse erheblich von

den Erwartungen von Nationale Suisse abweichen. Es wird ausserdem ausdrücklich

darauf hingewiesen, dass die in dieser Medienmitteilung enthaltenen Aussagen und

Prognosen naturgemäss selektiv sind. Nationale Suisse übernimmt keinerlei

Gewähr, weder ausdrücklicher noch impliziter Art, hinsichtlich der Richtigkeit

und Vollständigkeit der in dieser Medienmitteilung veröffentlichten Aussagen und

Prognosen. Weder Nationale Suisse noch ihre Organe oder leitenden Angestellten

haften für etwaige Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der

Verwendung dieser Medienmitteilung entstehen. Vorbehältlich des anwendbaren

zwingenden Rechts ist Nationale Suisse auch nicht verpflichtet, ihre in die

Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu ändern, sei es aufgrund

neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Auf unserer Homepage www.nationalesuisse.com sind aktuelle Informationen ab

Publikationsdatum abrufbar. Darin können weitere Angaben und Prognosen zum

Geschäftsgang von Nationale Suisse enthalten sein.

Medienmitteilung:

http://hugin.info/100296/R/1875637/661045.pdf

This announcement is distributed by GlobeNewswire on behalf of

GlobeNewswire clients. The owner of this announcement warrants that:

(i) the releases contained herein are protected by copyright and

other applicable laws; and

(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and

originality of the information contained therein.

Source: Nationale Suisse via GlobeNewswire

[HUG#1875637]

http://www.nationalesuisse.com

JETZT DEVISEN-CFDS MIT BIS ZU HEBEL 30 HANDELN
Handeln Sie Devisen-CFDs mit kleinen Spreads. Mit nur 100 € können Sie mit der Wirkung von 3.000 Euro Kapital handeln.
82% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Nachrichten zu Schweizerische National-Versicherungs-GesellschaftNamen-Akt.mehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Schweizerische National-Versicherungs-GesellschaftNamen-Akt.mehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Indizes in diesem Artikel

NASDAQ Comp. 19 403,95 0,97%