20.08.2008 15:33:00

Glos: Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz aus "reiner Vorsorge"

Von Beate Preuschoff Dow Jones Newswires BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Michael Glos ist erneut dem Eindruck entgegengetreten, die Bundesregierung plane mit ihren Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz (AWG) eine Abschottung Deutschlands gegenüber ausländischen Investitionen. Das sei ein falscher Eindruck von dem, was die Bundesregierung beabsichtige, sagte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos am Mittwoch in Berlin nach der Zustimmung des Kabinetts zur Getzesnovelle.

   "Wir heißen ausländische Investoren ausdrücklich willkommen", betonte Glos. Deutschland bleibe ein "investitionsoffenes Land" und werde weiter weltweit um Investitionen werben. Er werde dafür sorgen, dass das Gesetz in diesem Geiste "zurückhaltend" umgesetzt werde.

   Die strikteren Regelungen für ausländische Investoren seien "reine Vorsorge" und kämen "nur in Ausnahmefällen" zum Tragen, betonte der Minister. Bei einer Brandschutzversicherung frage schließlich auch niemand nach deren Nutzen, auch wenn es seit 50 Jahren nicht mehr gebrannt habe, sagte Glos. Genau so sei das Gesetz zu betrachten.

   Die Bundesregierung habe über ein Instrument verfügen wollen, um künftig in den Fällen Übernahmen deutscher Unternehmen und Beteiligungen verhindern zu können, in denen die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit gefährdet erscheine. Andere Länder verfügten bereits über solche Instrumente. Der Großteil ausländischer Investitionen werde vom Gesetzentwurf nicht erfasst, sagte Glos.

   Ein Beispiel sei der aktuell anstehende Verkauf der Reederei Hapag-Llyod, einer Tochter der TUI AG, Hannover. "Von diesem Gesetz her und in meinen Augen kann Hapag-Lloyd kaufen, wer immer es kaufen will", sagte Glos. Durch einen solchen Verkauf werde kein "fundamentales Interesse unserer Gesellschaft berührt", sagte Glos. Daher sei der Verkauf Sache der Eigentümer. "Es ist nichts, was in dem Fall den Gesetzgeber oder die Bundesregierung etwas angeht", sagte der Minister.

   Das Gesetz sei auf Investoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und der EFTA Staaten anwendbar, wenn diese mindestens 25% der Stimmrechtsanteile des deutschen Unternehmens erwerben wollten. Künftig könne die Regierung den Aufkauf von mehr als 25% eines deutschen Unternehmens nachträglich untersagen, wenn dadurch eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung entstehe. Dieses Kriterium sei durch das EG-Recht und die Rechtsprechung des EuGH hinreichend bestimmt. Europarechtliche Einwände aus Brüssel erwarte er daher nicht, sagte Glos.

   Das Gesetz enthalte keine Festlegung auf besonders schützenswerte Schlüsselindustrien. Ausländische Investoren müssten ihre Käufe auch nicht vorab anmelden. Wolle ein ausländischer Investor frühzeitig Klarheit haben, dass sein Engagement in Deutschland nicht gefährdet sei, könne er beim BMWi eine Bescheinigung zur Unbedenklichkeit des Vorhabens beantragen, sagte Glos.

   "Der Gesetzentwurf sieht ... lediglich das Recht vor, bestimmte Investitionen zu prüfen", sagte der Minister. Eine solche Prüfung könne das BMWi nur innerhalb von drei Monaten nach dem Vertragsabschluss einleiten. Sei eine Prüfung eingeleitet worden, könne eine Untersagung des Kaufes oder Beschränkungen nur innerhalb von zwei Monaten nach Übermittlung vollständiger Unterlagen angeordnet werden, und zwar erst nachdem auch die Bundesregierung dem zugestimmt habe.

   Das BMWi könne dann entweder dem Käufer die Ausübung der Stimmrechte an dem erworbenen Unternehmen untersagen oder diese einschränken. Es könne aber auch einen Treuhänder bestellen, der die Rückabwicklung eines vollzogenen Erwerbs herbeiführe. Nach Ablauf der vorgegebenen Fristen könne ein Erwerb nachträglich nicht mehr überprüft werden. Glos rechnet damit, dass das Gesetz noch zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Das parlamentarische Verfahren dürfte bis Ende des Jahres durchlaufen sein, sagte Glos.

   Die deutsche Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf. "Mit der vorgeschlagenen Investitionskontrolle setzt die Bundesregierung ein wirtschaftspolitisch falsches Signal für den Investitionsstandort Deutschland", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf. Die Pläne würden gegen europäisches Recht verstoßen. Als "fatales Signal", das dem deutschen Wirtschaftsstandort schade bezeichnete auch der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Anton F. Börner, den Entwurf.

Webseite: http://www.bmwi.de

-Von Beate Preuschoff, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4122, beate.preuschoff@dowjones.com (Andreas Kißler hat zu diesem Bericht beigetragen) DJG/bep/hab (END) Dow Jones Newswires

   August 20, 2008 09:29 ET (13:29 GMT)

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