04.02.2014 15:19:47

Gericht untersagt Kabel Deutschland unerwünschte Werbepost

    MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland darf keine Werbepost an Verbraucher senden, die das ausdrücklich nicht wünschen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor (Az.: 29 U 2881/13). Das Unternehmen hatte einem Mann den Anschluss an ein Glasfasernetz angeboten, was dieser in einer E-Mail in deutlichen Worten ablehnte. Darin bat er auch darum, ihm keine Werbung mehr zuzusenden. Weil der Mann jedoch per Postwurfsendung weitere Werbesendungen des Unternehmens erhielt, wandte er sich an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer mahnten das Unternehmen nach eigenen Angaben vom Dienstag zunächst ab und verklagten es schließlich. Bei Kabel Deutschland war für eine Stellungnahme zunächst niemand erreichbar./csc/DP/stb

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