02.05.2015 13:16:45
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Gabriel konkretisiert Vorschlag eines Handelsgerichts bei TTIP
Von Benjamin Krieger
FRANKFURT (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat seinen jüngsten Vorschlag eines US-europäischen Handelsgerichtshofs konkretisiert, mit dem er die Kritik am geplanten Freihandelsabkommen TTIP entkräften will. So sollen Streitigkeiten zwischen Konzernen und Regierungen "ausschließlich vor einem ständigen bilateralen internationalen Gericht" entschieden werden, wie aus einem Vertragsentwurf hervorgeht, der Dow Jones Newswires vorliegt.
Sämtliche Richter dieses bilateralen Investitionsgerichtshofs mit festem Sekretariat sollen von den Vertragsparteien benannt werden. Die EU würde demnach ein Drittel der Richter benennen, die USA ein Drittel und ein Drittel beide Parteien gemeinsam. Investoren sollen keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Gerichts nehmen können.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass jede Kammer mit drei Richtern besetzt ist, die ihre Unabhängigkeit und Kompetenz nachweisen müssen. Die Verhandlungen sollen öffentlich sein und die Verhandlungsdokumente grundsätzlich veröffentlicht werden. Parallelklagen vor nationalen Gerichten und dem Handelsgerichtshof schließt der Vertragsentwurf aus. Gegen Urteile kann Berufung eingelegt werden, über die eine mit fünf Richtern besetzte Kammer entscheidet.
Der Investorenschutz ist einer der Hauptstreitpunkte bei den geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA sowie Kanada, TTIP und CETA. Generell soll er Unternehmen vor unfairen Gesetzen und Entscheidungen im jeweils anderen Wirtschaftsraum schützen. Kritiker befürchten jedoch eine Aushebelung nationaler Gesetzgebung durch die Hintertür.
Diese Argumente will Gabriel mit einem internationalen Handelsgerichtshof kontern. Kritiker hatten diesen Vorschlag zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch als zu spät für die laufenden Verhandlungen zurückgewiesen.
Kontakt zum Autor: konjunktur@dowjones.com
DJG/bek
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May 02, 2015 06:46 ET (10:46 GMT)
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