15.04.2016 22:42:38
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FZ: Der Tragödie nächster Teil Kommentar der "Fuldaer Zeitung" (16.4.2016) zum Fall Böhmermann
Abgesehen von der Symbolkraft der Merkel-Erklärung für die Türkei hätte es dieser Einmischung der Kanzlerin nicht bedurft. Das zweifellos primitive und geschmacklose "Gedicht" Böhmermanns wird sowieso ein Fall für die Justiz - weil inzwischen Hunderte Anzeigen, darunter auch von Erdogan selbst, gegen den TV-Moderator anhängig sind. Merkel hätte also die Möglichkeit gehabt, auf die bereits laufenden Ermittlungen zu verweisen und ein weiteres Verfahren nach dem "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen, den sie eh abschaffen will, nicht zuzulassen. Dass ausgerechnet sie jetzt auf Recht und Gesetz pocht, wo sie in Euro- und Flüchtlingskrise immer wieder dagegen gehandelt hat, macht es nicht leichter, in ihrem Regierungsstil noch einen roten Faden zu finden.
Immerhin: Paragraf 103 des Strafgesetzbuches wird nun endlich in der Mülltonne der Geschichte versenkt - das ist das Positive an der unerfreulichen Sache. Ein Paragraf, der auf die Befindlichkeiten von Monarchen des vorvorigen Jahrhunderts zurückgeht und die Gewaltenteilung aushebelt, hat in einer modernen Demokratie keine Daseinsberechtigung. Das Majestätsbeleidigungs-Verfahren im Fall Erdogan wird also vermutlich das letzte seiner Art sein. Und der Despot, der in der Türkei Pressefreiheit und andere Grundrechte mit Füßen tritt, hat den Stein für die Abschaffung ins Rollen gebracht und damit zur Stärkung des Rechtsstaates in Deutschland beigetragen. Das gibt dem Ganzen noch eine besondere Pointe. / Bernd Loskant
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