25.10.2022 19:44:38

Faeser hält Buschmann-Entwurf zur Datenspeicherung für unzureichend

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält die von Justizminister Marco Buschmann vorgeschlagene Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung für nicht ausreichend. "Das im Entwurf neu geregelte Quick-Freeze-Verfahren kann als flankierendes Instrument in spezifischen Anwendungsfällen zum Einsatz kommen und wichtige Ermittlungserkenntnisse liefern", sagte die SPD-Politikerin am Dienstag auf Anfrage. Es sei allerdings "kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen".

Sie kündigte an, den vom Justizministerium vorgelegten Entwurf eingehend zu prüfen. "Grundlage unseres Handelns sollte die höchstrichterliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sein", forderte Faeser. "Was der EuGH ausdrücklich für mit unseren Grundrechten vereinbar erklärt hat und was für die Bekämpfung schwerer Kriminalität dringend erforderlich ist, sollten wir umsetzen."

Sie verwies auf die Entscheidung der EuGH-Richter, wonach zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich ist. "Zudem gestattet der EuGH gezielte Speicheranordnungen für Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe und für Gegenden mit einer hohen Kriminalitätsbelastung", ergänzte Faeser. "Die damit eröffneten rechtlichen Möglichkeiten müssen wir nutzen, um bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, von extremistischen und terroristischen Bedrohungen und anderen schweren Straftaten konsequent handeln zu können."

Der FDP-Politiker Buschmann hatte einen Vorschlag für ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren zur Sicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Der Entwurf zur Einführung von "Quick Freeze" wurde am Dienstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt. Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen "einzufrieren". Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie etwa Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein./sku/DP/nas

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