08.03.2017 18:49:44

Experten für einfachere Produktinformationsblätter

   Von Andreas Kißler

   BERLIN (Dow Jones)--Wertpapierexperten haben in einer Anhörung die Absicht der Großen Koalition, mit vereinfachten Produktinformationsblättern die Aktienkultur in Deutschland zu fördern, überwiegend positiv bewertet.

   In der Anhörung des Finanzausschusses zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz begrüßte das Deutsche Aktieninstitut (DAI) laut Bundestag den Vorschlag, ein standardisiertes Produktinformationsblatt einzuführen. Die Union hatte zuvor auf einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalition hingewiesen.

   "Wir halten den Vorschlag für sehr gelungen und unterstützen das sehr", sagte ein Vertreter des DAI bei der Anhörung. Das standardisierte Blatt könne es kleinen Banken erleichtern, wieder in Einzelaktien zu beraten. "Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Aktienkultur in Deutschland", erklärte das Institut.

   Auch Professorin Dörte Poelzig von der Universität Passau begrüßte den Vorschlag laut dem Pressedienst des Bundestages grundsätzlich, "da die Schutzbedürftigkeit der Privatanleger bei der Anlageberatung zu Aktien, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten geringer ist". Das Informationsbedürfnis der Anleger beschränke sich im Wesentlichen auf Risiken, Chancen und Rechte, die allgemein mit Aktien verbunden seien.

Regelungen setzen EU-Bestimmungen um Dagegen stand die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz den Angaben zufolge einem "Gattungs-Produktinformationsblatt" "eher kritisch" gegenüber, da nur allgemeine Informationen gegeben würden und auf die spezifischen Merkmale einer Aktie nicht eingegangen werde. Sie schlug die Einrichtung eines elektronischen Registers mit Produktinformationsblättern vor.

   Ein anderes Ziel des Gesetzentwurfs, das bisherige Beratungsprotokoll für Anleger durch eine "Geeignetheitserklärung" zu ersetzen, wurde den Angaben zufolge unterschiedlich beurteilt. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz erklärte dazu, die bisherigen Beratungsprotokolle seien eher hinderlich gewesen.

   Hingegen sagte der Rechtsanwalt Peter Mattil: "Die Aufgabe des Beratungsprotokolls halten wir für falsch." Er lehnte auch eine Aufzeichnung von Telefongesprächen durch die Berater als "unpraktikabel" ab. Ein Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft, in der die Bankenverbände zusammengeschlossen sind, betonte hingegen, mit der Regelung zur Sprachaufzeichnung "können wir leben".

   Mit den Regelungen soll ein Paket von EU-Bestimmungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Unter anderem geht es dabei um Verbesserung des Anlegerschutzes durch erweiterte Transparenzpflichten und eine Erweiterung der Aufsichtsrechte. Eingeführt werden sollen damit auch EU-einheitliche Regelungen für den Hochfrequenzhandel. Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hieß es bei der Anhörung, die Bundesregierung habe sich mit dem Gesetzentwurf im Wesentlichen "an eine Eins-zu-eins-Umsetzung gehalten".

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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   March 08, 2017 12:19 ET (17:19 GMT)

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