Sanierungsplan |
05.01.2024 17:14:00
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Experte: Gläubiger der SIGNA sollten auf Besserungsklausel bestehen
"Dann stehen wieder Dividenden im dreistelligen Millionenbereich auf der Tagesordnung, von den fetten Provisionen für den Sanierer ganz zu schweigen", sagt der Klagenfurter Fachmann. Damit die Sanierung nicht ausschließlich zulasten der Gläubiger erfolgt, fordert Neuner, dass diese von den insolventen SIGNA-Gesellschaften eine Zusatzquote erhalten. "Eine Besserungsklausel für den Fall, dass in den nächsten Jahren der Verkehrswert der Liegenschaften wieder steigt."
Dies werde, glaubt der Steuerberater, schon allein aufgrund erwarteter Zinssenkungen der Fall sein, schreibt die "Kleine Zeitung". Wenn die Verkaufserlöse beziehungsweise Bewertungen nach der Sanierung über den nun während des Sanierungsverfahrens angenommenen Liegenschaftswerten liegen, ist diese "Hyperocha" - der Verwertungsüberschuss - als zusätzliche Quote an die Gläubiger auszuschütten. "Ein Vorschlag wäre die Hälfteteilung des Gewinns", sagt Neuner.
Bei seiner Argumentation erinnert der Fachmann an die Abwicklung der Kärntner Hypo Alpe Adria. Dort hatten die internationalen Gläubiger eine Besserungsklausel zur Bedingung gemacht - sie bekommen letztlich eine Quote von fast 100 Prozent. "Sie durchschauten das Sanierungsspiel." Eine Besserungsklausel müsse bei SIGNA zur "Conditio sine qua non" für die Zustimmung zum Sanierungsplan werden, appelliert Neuner.
Grüne und Pinke schießen sich auf Benkos "Palazzo Protzo" ein
Der Tiroler SIGNA-Macher Rene Benko bleibt zwischen diversen Untersuchungsausschüssen Thema in der Innenpolitik - nicht nur zwischen Opposition und Regierung, auch zwischen den Koalitionsparteien. Denn die Grünen wollen ihre kritische Rolle aus den U-Ausschüssen beibehalten und stellen an Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) eine parlamentarische Anfrage zur "Steueroptimierungsstrategie" Benkos. Auch die NEOS haben eine parlamentarische Anfrage an Brunner.
Grund sind angeblich nicht geleistete Umsatzsteuerzahlungen und die Pfandrechtseintragung für eine Benko-Villa bei Innsbruck. Gemutmaßt wird, dass Benko die Villa privat und somit nicht widmungskonform nutzt - dort ist immer noch sein Hauptwohnsitz und der Sitz von Firmen seiner Ehegattin Nathalie. Mieterin ist die insolvente SIGNA-Holding.
Die Grünen fordern die Einleitung einer Untersuchung durch Brunner. Das Finanzamt Innsbruck habe "steuerliche Trickserei allem Anschein nach anfänglich akzeptiert", heißt es in der grünen Anfrage. Die NEOS machen in ihrer Anfrage darauf aufmerksam, dass für Unternehmen die Umsatzsteuer üblicherweise lediglich als Durchlaufposten gilt. Wenn Unternehmen die Umsatzsteuer beim Kauf von Gütern bezahlen, können sie sich diese Beträge durch die sogenannte Vorsteuer erstatten lassen.
Gemutmaßt wird eine private Nutzung, die nicht dargestellt worden sei, während die SIGNA Holding bzw. dieser zurechenbare Gesellschaften Mieterin seien. Hier sehen die beiden Parteien womöglich unrechtmäßige Erstattungen. Der Grüne Bürgermeister von Innsbruck, Georg Will, stellte das erst am Mittwoch in Abrede: Es habe sich um eine rechtskonforme Widmung und Verwendung gehandelt.
Benko hatte das frühere Schlosshotel 2016 laut dem der APA vorliegenden Kaufvertrag um 11,1 Mio. Euro erstanden, später abgerissen und mit einer Gesamtinvestition von etwa 60 Mio. Euro einen "Palazzo Protzo" in Innsbruck-Igls errichtet, wie die Grünen das einstige Schlosshotel nennen. Die Gesamtinvestition zeigen von der Finanz im Grundbuch vermerkte Umsatzsteuerschulden.
Auf gut 12 Mio. Euro soll sich diese Umsatzsteuerschuld belaufen, zeigt die Pfandrechtsvormerkung, die der APA vorliegt. Die Grünen gehen davon aus, dass eine Gesellschaft gegründet wurde, die die Vorsteuer geltend machte - ob die Umsatzsteuer je in der gleichen Höhe vom Staat eingenommen werden kann, sei aber fraglich. Rund ums "Palazzo Protzo" glaubt die Partei: "Am Ende des Tages gibt es vor allem einen Begünstigten: Rene Benko selber." Das wurde unternehmensseitig in Abrede gestellt.
Die kleine Regierungspartei will vom Finanzminister der großen Regierungspartei über 14 Fragen mit Unterfragen wissen, ob es sich bei der Umsatzsteuerschuld von rund 12 Mio. Euro um bereits ausbezahlte Vorsteuer handelt. Auf welcher Prognoserechnung die Vorsteuer ausbezahlt wurde und wie hoch die Miete angesetzt war, um eine sogenannte Liebhaberei zu vermeiden, wird diese Frage unter anderem vertieft.
Grundsätzlich wird weiters hinterfragt, wann und wie oft Betriebs- und Steuerprüfungen erfolgt sind und welche Stellen des Finanzamts und des Finanzministeriums involviert waren. Auch ab wann Brunner bescheid wusste, dass die "Steuerschuld einer einzigen privat genutzten Villa von 12 Mio. Euro" existiert, will der kleine Koalitionspartner wissen.
"Der vorliegende Fall legt die Dringlichkeit offen, das zögerliche Tun der Finanz genauer zu untersuchen", so Grünen-U-Ausschuss-Politikerin Nina Tomaselli zur APA. "Es ist uns unverständlich, wieso das Finanzamt Innsbruck die steuerliche Trickserei allen Anschein nach anfänglich akzeptiert hat."
Auch die Verfahrensdauer, sowie die späte pfandrechtliche Sicherstellung zum 13. Dezember seien nicht nachvollziehbar, sagen sowohl NEOS als auch Grüne. Die Pinken fragen grundsätzlich: "Wurde weggesehen oder ist Trägheit zur Normalität geworden?". Frage 1 der Anfrage lautet: "Ist dem Finanzminister bekannt, wie hoch die Forderungen der Republik gegenüber allen insolventen SIGNA-Gesellschaften sind?". Weiters wird gefragt, wie hoch der Schaden für die Republik in der SIGNA-Causa sei oder ob das Finanzministerium ausschließen kann, dass seit Beginn des Villa-Verfahrens seitens des Ministerbüros Einfluss auf die Entscheidungsfindung des zuständigen Finanzamts genommen wurde.
"Der Finanzminister wäre gut beraten, sofort eine Untersuchung einzuleiten", fordert Tomaselli. Denn rechtschaffene Steuerzahlende müssten sich darauf verlassen können, dass es keine Sonderbehandlung für Superreiche gibt und alle vor dem Steuergesetz gleich seien.
Die Immobilie sei mit verdeckten Ausschüttungen statt versteuerten Einnahmen von Benko finanziert worden, erklärte die Tiroler Nationalratsabgeordnete und Innsbrucker Gemeinderätin Julia Seidl. Damit habe sich der Investor bis zu 60 Mio. Euro erspart. Zweitens habe er sich die zu bezahlende Umsatzsteuer in Höhe von 12 Mio. Euro erspart und drittens schreibe die Schlosshotel Igls GmbH, die im Besitz von Benkos Privatstiftung ist, die Villa noch mit 1,5 Prozent, sprich rund 900.000 Euro jährlich, ab. Den Gesamtschaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schätzt Seidl daher deutlich höher als 12 Mio. Euro.
Bei der Durchsicht der Pfandrechtsvormerkung steche der 13. Dezember 2023 ins Auge, sagt Tomaselli. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die strittige Abgabenschuld in Millionenhöhe erst zu diesem späten Zeitpunkt von der Abgabenbehörde eingetragen worden ist", so die grüne Politikerin. "Auch warum das dubiose Steuersparmodell der SIGNA je akzeptiert worden ist und es zu Auszahlungen, so wie vom SIGNA-Sprecher beschrieben, seitens der Finanz gekommen ist. Wurde hier ein angeblicher Milliardär von den Finanzbehörden mit Samthandschuhen behandelt?"
Beim ÖVP-Korruptionsausschuss habe man nachgewiesen, "dass es in Steuerfragen für Rene Benko ein Wohlfühlprogramm im Finanzministerium gegeben hat - an dem nicht nur Thomas Schmid beteiligt war. Eine Behandlung, von der normale Steuerzahlerinnen nur träumen können", monieren die Grünen. "Hätte Benko diese Villa privat finanziert, hätte er dafür von ihm versteuerte Einnahmen einsetzen müssen", glaubt wiederum NEOS-Politikerin Seidl. "Da er das ganze aber über ein dubioses Firmenkonstrukt organisierte, steht jetzt im Raum, dass es sich dabei um eine verdeckte Ausschüttung an Benko handelt."
Jürgen Sykora, Berufsgruppenobmann der Steuerberater, erinnerte im Ö1-"Morgenjournal" daran, dass es ein grundlegendes Recht eines jeden Unternehmens auf einen Vorsteuerabzug gibt. Ob es sich bei der Benko-Villa um ein dubioses Konstrukt handle, wollte er mit Verweis auf einen nicht hinlänglich bekannten Sachverhalt nicht einschätzen. Schlussendlich sei in nächster Instanz wohl ein Gericht am Zug. Der Gesetzgeber habe im Umsatzsteuerrecht jedenfalls keinen Handlungsbedarf. Das sei zwar sehr komplex, aber "der Rechtsstaat funktioniert", meinte Sykora.
Bei einer Vermietung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sei ein Vorsteuerabzug möglich und nichts Unübliches. Warum dieser gewährt wurde, "muss man sich genau anschauen, ich kann mir schon vorstellen, dass es hier von der Finanzverwaltung die notwendige Prüfschritte gab". Sykora vermutet, dass in der Bauphase nach dem Abriss Vorsteuern geltend gemacht wurden. Während des Baus gebe es wenig Prüfmöglichkeiten, danach aber ausreichende samt Begehungsmöglichkeiten. Wenn Benko Mieter in der Villa war - es war der Hauptwohnsitz des vermeintlichen SIGNA-Masterminds -, gehe es darum, ob die Rendite fremdüblich war oder nicht.
phs/ivn
(APA)
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