24.09.2007 18:27:00

euro adhoc: Rheinische Textilfabriken AG

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Verträge

25.09.2007

RHEINISCHE TEXTILFABRIKEN AKTIENGESELLSCHAFT Wuppertal

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Zwischen der Rheinische Textilfabriken Aktiengesellschaft und der Frowein & Co. GmbH als herrschendes Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10. Juli 1962, der mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2007 einvernehmlich aufgehoben wurde. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft werden einer am 2. November 2007 stattfindenden gesonderten Versammlung der außenstehenden Aktionäre vorschlagen, der Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gemäß § 296 Abs. 2 AktG zuzustimmen.

Wuppertal, den 25. September 2007

Der Vorstand.

Ende der Mitteilung euro adhoc 24.09.2007 17:34:21
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ots Originaltext: Rheinische Textilfabriken AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis: Yvonne Bratz Tel.: +49 (0)202 37310 E-Mail: info@rtf-ag.com

Branche: Textil/Bekleidung ISIN: DE0007034001 WKN: 703400 Börsen: Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt

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