Entkriminalisierung 24.10.2022 22:07:00

Euphorie nach Bidens Marihuana-Ankündigung verfrüht: Darum bleiben Experten für Cannabis-Aktien skeptisch

Euphorie nach Bidens Marihuana-Ankündigung verfrüht: Darum bleiben Experten für Cannabis-Aktien skeptisch

• Biden begnadigt Cannabis-Besitzdelikte
• Einordnung "ergibt keinen Sinn"
• Legalisierung noch lange nicht eingeläutet

Joe Biden will Cannabis entkriminalisieren

Anfang Oktober kündigte US-Präsident Joe Biden an, die Entkriminalisierung von Marihuana in den USA vorantreiben zu wollen, was er zuvor im Rahmen der Präsidentschaftswahl 2020 versprach. Nicht nur wolle er "alle früheren Bundesdelikte des einfachen Besitzes von Marihuana" begnadigen, sondern auch Gouverneure dazu aufrufen, staatliche Besitzdelikte genauso zu behandeln. "So wie niemand nur wegen des Besitzes von Marihuana in einem Bundesgefängnis sein sollte, sollte auch niemand aus diesem Grund in einem örtlichen Gefängnis oder Staatsgefängnis sein", schrieb der Präsident auf seinem Twitter-Profil.

Neubewertung gefordert

Per Präsidentenerlass rief er das Justiz- und das Gesundheitsministerium dazu auf, Cannabis schnellstmöglich neu einzuordnen. Wir betrachten Marihuana auf der gleichen Stufe wie Heroin - und höher als Fentanyl", twitterte Biden nach der Ankündigung. "Das ergibt keinen Sinn."

Kehrtwende nach vorheriger Ablehnung

Auch wenn sich Biden bereits im Wahlkampf gegen seinen Widersacher und Vorgänger Donald Trump positiv gegenüber der Liberalisierung von Cannabis äußerte, war er lange Zeit kein Befürworter des Rauschmittels, wie "Forbes" berichtet. Im vergangenen Jahr sorgte außerdem eine Kündigungswelle unter neuen Mitarbeitern des Weißen Hauses für Aufsehen. Die Arbeitnehmer mussten ihren Hut aufgrund von früherem Cannabiskonsum nehmen, wie das Weiße Haus auf Nachfrage bestätigte - und das obwohl Marihuana in Washington, D.C. zu diesem Zeitpunkt bereits legal war. "Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir angesichts der sich ändernden Bundes- und Landesvorschriften immer noch wichtige Beschränkungen für den Handel, die Vermarktung und den Verkauf von Marihuana an Minderjährige benötigen", betonte Biden außerdem im Rahmen seiner Entkriminalisierungskampagne Anfang des Monats.

Cannabis-Aktien kurzzeitig im Höhenrausch

Cannabis-Produzenten forderten "MarketWatch" zufolge bereits zuvor, dass die Einstufung des Wirkstoffs nach Bundesgesetz geprüft werden soll. Anleger schickten die Kurse von Cannabis-Aktien nach Bidens Ankündigung in ungeahnte Höhen. Zu den Gewinnern der Branche zählten vor allem SynBiotic, Tilray, Aurora Cannabis und Canopy Growth. Auch börsengehandelte Fonds, die Cannabis-Hersteller abbilden, erzielten Rekordkurse, so MarketWatch. In den nachfolgenden Tagen kamen die Kurse der Marihuana-Aktien und -ETFs aber größtenteils wieder zurück - teilweise fielen sie sogar wieder unter ihre Stände von vor der Ankündigung der Neuigkeiten.

Einen Grund hierfür konnte Pablo Zuanic, Geschäftsführer der Bank Cantor Fitzgerald, jedoch nicht erkennen. "Es gibt nichts, was Biden gesagt hat, das für Canopy oder Tilray negativ ist, was rechtfertigen würde, dass diese Aktien unter dem Stand sind, bevor Biden die Ankündigung machte", so Zuanic gegenüber Forbes. "Das sind einfach sehr liquide Aktien mit hohem Beta, also steigen sie an risikoreichen Tagen und fallen an risikoarmen Tagen."

Vorerst keine Legalisierung zu erwarten

Dennoch sollten die Branche und Anleger, die in entsprechende Unternehmen oder Fonds investiert sind, nicht zu euphorisch auf die Nachricht reagieren, warnte Ian Katz, Analyst von Capital Alpha Partners. "Marihuana-bezogene Aktien wie Tilray, (Sundial) und Canopy Growth stiegen in den Nachrichten, als der breitere Markt fiel", so der Stratege in einer Notiz, die MarketWatch vorliegt. "Aber wenn Investoren darauf gewettet haben, dass Bidens Vorgehen zur Legalisierung von Marihuana führen wird, werden sie wahrscheinlich enttäuscht sein."

Auch Merida Capital Holdings-Gründer Mitch Baruchowitz erklärte gegenüber dem Portal, dass die Legalisierung von Cannabis noch einen steinigen Weg vor sich habe. "Es zeigt immer noch seine [Bidens, Anm.d.Red.] Zurückhaltung, etwas Kühnes in Bezug auf Cannabis zu tun."

Erster Schritt in die richtige Richtung

Ähnlich sieht es Jigar Patel, der den kalifornischen Cannabisproduzenten und -händler NorCal leitet. "Ehrlich gesagt ist es mehr als enttäuschend, dass Präsident Biden nicht mehr getan hat, um einige der am stärksten gefährdeten Veteranen, Patienten, Studenten und entrechteten Amerikaner zu schützen, die seit Jahrzehnten unfair behandelt und angegriffen werden", so der Unternehmensleiter. Zwar sei Bidens Bestreben, die Entkriminalisierung von Marihuana voranzutreiben, ein erster Schritt in die richtige Richtung, ausreichend seien die Maßnahmen jedoch nicht. Stattdessen hätte sich Patel gewünscht, dass weniger strenge Richtlinien wiederaufgenommen werden, die Ex-Präsident Barack Obama in seinen Amtszeiten umsetzte, die etwa den Cannabiskonsum auf Bundesebene regeln und Konsumenten von medizinischem Marihuana, darunter Veteranen, besser schützen.

Große Unsicherheiten für kanadische Hersteller

Baruchowitz kritisierte außerdem, dass sich der US-Markt für kanadische Hersteller nach Bidens Ankündigung trotzdem nicht als Gewinngarant erweise. "Wie viele von ihnen haben jetzt Geld, um überhaupt in die USA zu gehen?", so der Investor. "Die USA sind nur ein weiterer Markt, auf dem sie jährlich ein paar hundert Millionen Dollar verlieren." Zwar verkaufen derzeit bereits einige kanadische Produzenten Produkte mit Cannabidiol (CBD), einem Bestandteil von Cannabis, die jedoch ohne die berauschende Wirkung des Wirkstoffs auskommen, ob die Firmen nun aber auch THC-haltige Waren in den USA verkaufen dürfen, bleibe offen.

Generell seien US-amerikanische Cannabis-Unternehmen im Rahmen der Ankündigung besser aufgestellt, so Zuanic. So könnten heimische Hersteller von Steuervorteilen profitieren, sollte Marihuana tatsächlich in eine niedrige Rauschmittelklasse abwandern.

Redaktion finanzen.at

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Bildquelle: Oprea George / Shutterstock.com,lev radin / Shutterstock.com

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