27.10.2013 15:07:32
|
EU verbietet stromfressende Staubsauger
Die Hersteller müssen ebenfalls ab 1. September 2014 alle Staubsauger mit einem Label versehen, das den Verbrauch anzeigt. Dies reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Entscheidend ist die Leistung, also die Watt-Zahl.
Die Industrie sieht die ganze Sache anscheinend gelassen. Nach Angaben von EU-Diplomaten wurden große Staubsaugerhersteller vorab konsultiert. Die Hersteller hätten in den vergangenen Jahren bereits auf sparsamere Modelle umgestellt, so dass viele 1600 Watt bereits unterschreiten würden, heißt es. Zudem sei nicht allein die Wattzahl dafür entscheidend, wie gut ein Gerät Staub sauge, sondern etwa auch die Fähigkeit zur Staubaufnahme.
Seit Jahren zieht die EU-Kommission Geräte mit hohem Energieverbrauch aus dem Verkehr. Bekanntestes Beispiel sind Glühbirnen, die in der EU durch Energiesparlampen ersetzt werden müssen. Damit will Europa die Verbraucher dazu bringen, weniger Strom zu verbrauchen und die Umwelt zu schonen. Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur trägt die neue EU-Verordnung für die "umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern" dazu bei, dass die EU bis 2020 die selbst gesetzten Klimaschutzziele erreicht.
Die neue EU-Ökodesign-Verordnung legt detailliert neue Normen fest. So muss die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme von Staubsaugern ab September nächsten Jahres unter 1600 Watt liegen. Drei Jahre später - ab dem 1. September 2017 - unter 900 Watt. Für die "Staubaufnahme auf Teppichen" gibt es ebenso wie für die "Staubaufnahme auf harten Böden" Mindestgrenzen. Die Verordnung nimmt ausdrücklich einige Geräte aus wie Nasssauger, Saugroboter, akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen./mt/DP/kja
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!