09.12.2012 12:25:33
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EU-Staaten wollen gemeinsames Patent beschließen
Derzeit ist der Patentschutz in Europa umständlich und teuer. Bewerber können sich zwar bereits heute an das Europäische Patentamt in München oder Den Haag wenden, um ein spezielles EU-Patent zu beantragen. Allerdings müssen sie dazu immer noch eine Reihe von Auflagen in den Ländern erfüllen, für die das Patent gelten soll. Wenn das neue Patent in Kraft tritt, ist dies nicht mehr nötig. Das Europäische Patentamt kann dann auf einen Streich Erfindungen in 25 EU-Ländern gleichzeitig schützen.
Nicht mit dabei sind Italien und Spanien. Beide Länder klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen das Vorhaben, weil sie unzufrieden sind mit den Verfahrenssprachen Englisch, Französisch und Deutsch (Rechtssachen C-274/11 und C-295/11). Am Dienstag wird ein Gutachter des EuGH zu der Klage Stellung beziehen.
Nach den neuen Regeln können Erfinder ihren Antrag in jeder europäischen Amtssprache einreichen und bekommen in der Regel zumindest einen Teil der Kosten für die Übersetzung in eine der drei Verfahrenssprachen ersetzt. Derzeit müssen Tüftler ihre Unterlagen in zahlreiche Sprachen übersetzen lassen, wenn sie ihre Idee überall in Europa schützen lassen.
Dies ist nach Angaben der EU-Kommission einer der Gründe, weshalb ein europaweites Patent derzeit mit etwa 36 000 Euro zu Buche schlägt. Ein europäisches Einheitspatent soll nur noch etwa 5000 Euro kosten. Zum Vergleich: Die EU-Kommission beziffert die Kosten für die USA auf 2000 Euro, für China auf 600 Euro.
Doch auch wenn die Minister wie erwartet am Montag das EU-Patent beschließen, so steht noch das Votum des Europaparlaments aus. Die Volksvertreter entscheiden am Dienstag. Eine Bestätigung ist nicht sicher. Die Grünen etwa fürchten weniger Mitspracherechte bei der künftigen Patentgesetzgebung. Auch ein gemeinsamer Patentgerichtshof für Europa ist vorgesehen./hrz/DP/zb
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