25.02.2017 06:02:01
|
EU-Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung neuer Berufsreglementierungen Montgomery: "Gesundheitspolitik ist Sache der Mitgliedstaaten"
dem EU-Richtlinienvorschlag weist die BÄK zudem darauf hin, dass die darin enthaltenen Prüfkriterien nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen. Dieser betone darüber hinaus in seinen Urteilen stets das Recht der Mitgliedsstaaten, selbst zu entscheiden, welche Berufe sie wie stark reglementieren. Die BÄK stellt klar: Die in Deutschland vom Gesetzgeber, dem Satzungsgeber und den Gerichten vor jeder Maßnahme oder Entscheidung vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung sei bereits jetzt geübte Praxis. Hierzu verpflichteten das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So gewährleisteten die Landesärztekammern unter anderem über das ärztliche Berufsrecht eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung. Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen:
http://tinyurl.com/hnlanfa
OTS: Bundesärztekammer newsroom: http://www.presseportal.de/nr/9062 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2
Pressekontakt: Bundesärztekammer Stabsbereich Politik und Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin
Tel. 030-400456700 Fax. 030-400456707 presse@baek.de www.baek.de
Samir Rabbata (Pressesprecher): 0160-3645184
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!