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02.02.2017 12:57:44

EU-Kartellwächter ermitteln in drei Fällen im E-Commerce

   BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission hat drei getrennte Untersuchungen im Online-Handel eingeleitet. Dabei werde geprüft, ob bestimmte Praktiken der Unternehmen Verbraucher daran hindern, Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen über Grenzen hinweg auswählen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erwerben.

   EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der elektronische Handel sollte den Verbrauchern eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen verschaffen und ihnen die Möglichkeit bieten, über Grenzen hinweg einzukaufen. Die drei Untersuchungen, die wir heute eingeleitet haben, konzentrieren sich auf Verhaltensweisen, bei denen wir den Verdacht haben, dass sie von den betreffenden Unternehmen eingesetzt werden, um den Verbrauchern diese Vorteile zu verwehren, und damit möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.

   Betroffene Hersteller von Unterhaltungselektronik sind die Unternehmen Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer. Sie sollen die Möglichkeit der Online-Einzelhändler, eigene Preise für weit verbreitete Produkte der Unterhaltungselektronik wie Notebooks und festzulegen, eingeschränkt haben.

   Zudem prüft die Kommission bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung habe Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben.

   In der Reisebranche nimmt sie aufgrund von Beschwerden von Kunden Vereinbarungen in der Hotellerie zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern einerseits (Kuoni, Rewe, Thomas Cook und Tui) und Hotels andererseits (Melia Hotels) unter die Lupe. Darin könnten Bestimmungen enthalten sein, die zu einer Diskriminierung der Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes führten. Infolgedessen würden den Kunden nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt, und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen.

   Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/bam/jhe

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   February 02, 2017 06:27 ET (11:27 GMT)

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