30.10.2007 13:09:00
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EU-Gerichtsurteile in drei EFTA-Ländern leichter durchsetzbar
BRÜSSEL (Dow Jones)--Entscheidungen von Gerichten der EU-Staaten in wirtschafts- und privatrechtlichen Streitigkeiten können künftig auch in drei Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) leichter durchgesetzt werden. Das gleiche gilt umgekehrt. Möglich machen soll das ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, Norwegen und Island, das am Dienstag in Lugano unterzeichnet wurde, wie die EU-Kommission mitteilte. Mit der so genannten Neuen Luganer Konvention würden auch vergleichbare Regeln eingeführt, mit denen entschieden wird, welches Recht bei internationalen Streitfällen anzuwenden ist, hieß es weiter.
"Diese neue Konvention zeigt das gegenseitige Vertrauen, das wir in unsere jeweiligen Rechtssysteme haben", sagte der für Justizfragen zuständige EU-Kommissar Franco Frattini. Prozeduren im Privat- und Handelsrecht würden einfacher und die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen und Personen wachse. Die Konvention ersetzt ein ähnliches Abkommen von 1988. Seither hat die EU intern neue Gesetze zur grenzüberschreitenden Streitregelung beschlossen, die in der neuen Konvention berücksichtigt werden. Zur EFTA gehört neben der Schweiz, Norwegen und Island noch Liechtenstein.
DJG/frh/apo
(END) Dow Jones Newswires
October 30, 2007 08:06 ET (12:06 GMT)
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