13.03.2007 14:16:00
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EU-Beteiligungsrichtlinie de facto verabschiedet
Bei der Bewertung eines Akquisitionsvorhabens dürfen die nationalen Aufsichtsbehörden nur noch fünf Kriterien berücksichtigen, dazu zählen die finanzielle Solidität des Käufers sowie das Geldwäscherisiko. Die Prüfung muss innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen werden. Diese Frist kann nur einmal unterbrochen werden, um weitere Informationen anzufordern. Für Transaktionen von EU-Unternehmen sind dabei maximal 20 Tage vorgesehen, sind Unternehmen aus Drittstaaten beteiligt, kann die Prüfung für höchstens 30 Tage unterbrochen werden. Das letzte Wort hat die Aufsichtsbehörde der Zielgesellschaft, sie muss sich aber mit den Behörden der anderen betroffenen Staaten abstimmen.
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy begrüßte das Votum für "klare, faire und vorhersehbare" Aufsichtsverfahren. Auslöser für die neuen Vorschriften war u.a. der Versuch des italienischen Bankenaufsehers Antonio Fazio, die niederländische ABN Amro vom heimischen Markt fernzuhalten. Die neue Richtlinie erfordert Änderungen an fünf EU-Gesetzen: der Bankenrichtlinie, der dritten Sachversicherungsrichtlinie, der konsolidierten Lebensversicherungsrichtlinie, der Richtlinie für Rückversicherer und der Richtlinie "Märkte in Finanzinstrumenten.
-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,
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March 13, 2007 09:15 ET (13:15 GMT)
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