30.09.2022 11:05:05

EQS-News: Nikon Corporation: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt: SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

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Nikon Corporation: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt: SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

30.09.2022 / 11:05 CET/CEST
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Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Nikon für SLM beginnt: SLM-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

30. September 2022

 

  • Angebotsunterlage wurde heute nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht
  • Annahmefrist läuft von heute bis zum 1. November 2022
  • Barangebot von 20,00 Euro je SLM-Aktie entspricht einer Prämie von 83,7% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen XETRA-Kurs der SLM-Aktie in den letzten drei Monaten vor und einschließlich dem 1. September 2022
  • Nikon hat sich bereits 61,1% des gesamten Aktienkapitals von SLM auf vollständig verwässerter Basis gesichert
  • Vorstand und Aufsichtsrat von SLM begrüßen und unterstützen die geplante Transaktion

 

Tokio, Japan, 30. September 2022  Die Nikon Corporation (Nikon) gibt bekannt, dass ihre direkte Tochtergesellschaft Nikon AM. AG (die Bieterin) heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das Übernahmeangebot) für die Aktien (ISIN: DE00A111338 und ISIN DE000A289BJ8) der SLM Solutions AG (SLM) veröffentlicht hat, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat.

 

Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 1. November 2022 um Mitternacht (CEST). In diesem Zeitraum können Aktionäre von SLM das Übernahmeangebot annehmen und ihre Aktien zu einem Preis von EUR 20,00 in bar pro Aktie andienen. Der Preis entspricht einer Prämie von 83,7 % auf den volumengewichteten durchschnittlichen XETRA-Kurs der SLM-Aktie in den letzten drei Monaten vor und bis einschließlich 1. September 2022.

 

Nikon hat sich bereits 61,1% des gesamten Aktienkapitals von SLM gesichert, unter Berücksichtigung derjenigen Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von SLM begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und das Investment von Nikon. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, den Aktionären von SLM die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen. Zudem haben sie sich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen Aktien anzunehmen.

 

Der Vollzug ist abhängig von der Erteilung investitionskontrollrechtlicher Freigaben, keiner Insolvenz von SLM und keiner Durchführung von Kapitalmaßnahmen außer in bestimmten Ausnahmefällen. Das Übernahmeangebot ist an keine Mindestannahmeschwelle gebunden.

 

In der am 2. September 2022 von Nikon und SLM unterzeichneten Investitionsvereinbarung hat sich Nikon rechtsverbindlich verpflichtet, für mindestens drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt Nikon soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist und die Marktbedingungen es zulassen ein Delisting von SLM zu prüfen.

 

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde, dargelegten Bedingungen und Konditionen.

 

Darüber hinaus hat die Bieterin heute die Angebotsunterlage für das parallele freiwillige öffentliche Erwerbsangebot zum Erwerb bestimmter von SLM begebener Wandelschuldverschreibungen (das Anleiheangebot) veröffentlicht, in dem die Bedingungen für das Anleiheangebot dargelegt sind. Weder das Anleiheangebot noch die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Anleiheangebot bedürfen der Genehmigung durch die BaFin und wurden von der BaFin nicht geprüft oder genehmigt.

 

Die Angebotsunterlagen (inklusive unverbindlicher englischer Übersetzungen) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot sowie zum Anleiheangebot werden auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.dm-offer.com. Details dazu, wie das Übernahmeangebot und das Anleiheangebot angenommen werden können, sind in den jeweiligen Angebotsunterlagen beschrieben.

 

Für die Andienung von Aktien und/oder Wandelschuldverschreibungen sollten sich die Aktionäre von SLM und/oder Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von SLM direkt an ihre jeweilige Depotbank wenden.

 

 

Medienkontakte:

Japanische Medien: Deutsche und internationale Medien:
Takahiro Kamide Alex Seiler
Nikon CORPORATION FGS Global
Tel.: +81 3 6433 3741 Tel.: +49 151 16 23 15 31
pr.dept@nikon.com alex.seiler@fgsglobal.com

 

 

Über Nikon:

Nikon ist seit seiner Gründung im Jahr 1917 ein weltweit tätiger Vorreiter im Bereich für optische Technologielösungen. Heute bietet Nikon unter Einsatz modernster Technologien eine breite Palette von Produkten und Lösungen, die von Digitalkameras und Ferngläsern bis hin zu industriellen Präzisionsgeräten wie FPD- und Halbleiterlithografiesystemen, Mikroskopen und Messinstrumenten, unter anderem für den Gesundheitsbereich, reichen. In Zukunft wird Nikon seine Kerntechnologien nutzen, um neue Wachstumsfelder zu erschließen, unter anderem im Bereich der Materialverarbeitung. Nikon hat die Ambition ein führendes Unternehmen in den Bereichen Präzision und Optik zu sein, das mittel- bis langfristig den Unternehmenswert nachhaltig steigert.

 

Nikon ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Japan und Niederlassungen weltweit.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nikon.com

 

Über SLM:

SLM Solutions ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die additive Metallfertigung. Das Unternehmen ist seit seiner Gründung führend in der Branche und treibt die Zukunft der metallbasierten additiven Fertigung in allen wichtigen Industrien voran, wobei der langfristige Erfolg seiner Kunden im Mittelpunkt steht. SLM Solutions verfügt über die weltweit schnellsten Maschinen zur additiven Fertigung von Metallen, die mit bis zu 12 Lasern ausgestattet sind und Fertigungsraten von bis zu 1000ccm/h ermöglichen. Mit einem Portfolio von Systemen, die den Anforderungen jedes Kunden gerecht werden und einem Expertenteam, das in jeder Phase des Prozesses eng zusammenarbeitet, ist SLM Solutions führend bei der Investitionsrentabilität mit maximaler Effizienz, Produktivität und Rentabilität. SLM Solutions ist davon überzeugt, dass die additive Fertigung die Zukunft der Fertigung ist und hat den Wunsch und die Fähigkeit, seine Kunden dorthin zu bringen und zwar jetzt.

 

SLM Solutions ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.slm-solutions.com

 

 

Wichtige Information

 

Wichtige Information:

 

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und/oder dem Anleiheangebot (gemeinsam die Angebote) stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

 

Den Inhabern von Wertpapieren, die Gegenstand der Angebote sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der jeweiligen Angebotsunterlage und die Angebote treffen zu können.

 

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

 

Soweit in dieser Bekanntmachung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte erwarten, glauben, schätzen, beabsichtigen, anstreben, davon ausgehen und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

 

Keine der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen stellt eine Gewinnprognose dar.

 

 

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Angebote werden für Wertpapiere einer nicht in den USA ansässigen Gesellschaft durchgeführt und unterliegen den Veröffentlichungs- und Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als denen der USA; sie werden dennoch in den USA unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Section 14(e) des United States Securities Exchange Act von 1934 und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.

 

 

 



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