22.12.2016 12:40:41
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Entgeltordnung am Flughafen Hahn ohne Genehmigung
MAINZ (dpa-AFX) - Neue Ungereimtheiten am Hahn: Die von den Airlines gezahlten Entgelte an dem Hunsrück-Flughafen sind nicht von der zuständigen Luftfahrtbehörde abgesegnet worden. Eine Genehmigung vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) für die seit 2012 geltende Entgeltordnung gebe es nicht, erklärte eine LBM-Sprecherin. Airlines zahlen zum Beispiel Entgelte für Starts und Landungen, Passagiere, Abstellen und Bereitstellung der Infrastruktur. Die Auswirkungen dieser fehlenden Genehmigung sind indes umstritten. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Elmar Giemulla, Honorarprofessor für Luftrecht an der Technischen Universität Berlin, sagte, damit seien auch die Verträge zwischen dem Flughafen Hahn und den Airlines rechtlich unwirksam. "Ryanair (Ryanair) könnte sagen: Das ist ja nett, das ihr unsere Flugzeuge trotzdem abwickelt - aber wir müssen dafür eigentlich gar nicht zahlen." Die Betreibergesellschaft des Flughafens hingegen erklärt, die Genehmigung der Behörde sei nicht nötig für die Verträge zwischen Airlines und Flughafen. Sie versprach: Sobald der Flughafen verkauft sei, solle eine neue Entgeltordnung entwickelt und genehmigt werden.
Giemulla zufolge kann von Seiten des LBM bei einem Verstoß gegen Paragraph 19b des Luftverkehrsgesetztes kein Bußgeld verhängt werden, Und eine Schließung des Airports "wäre aus unserer Sicht unverhältnismäßig", sagte die LBM-Sprecherin. Der Flughafen gehörten zum größten Teil Rheinland-Pfalz und zu einem kleinen Teil Hessen./fdo/DP/she
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