16.07.2008 17:36:00

Eisbär-Klage beim Landgericht - 'Knut hat jetzt ein Aktenzeichen'

        BERLIN/NEUMÜNSTER (dpa-AFX) - Der Streit um Millionengewinne rund um Eisbär Knut aus dem Zoo der Hauptstadt ist jetzt beim Berliner Landgericht gelandet. Die bereits angekündigte Klage des Tierparks Neumünster sei eingegangen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. "Knut hat jetzt ein Aktenzeichen." Ein Prozesstermin stehe aber noch nicht fest. Zunächst könnten die streitenden Parteien bei der 38. Zivilkammer ihre Standpunkte ausführlich schriftlich darlegen.

    Nach Angaben von Tierparkchef Peter Drüwa aus Neumünster will seine Einrichtung mit der Auskunftsklage erreichen, dass der Berliner Zoo seine Lizenzeinnahmen durch Knut offenlegen muss. Der Zoo sei an einer gütlichen Einigung nicht interessiert, hatte Drüwa in der Vorwoche beklagt. Er sprach von einer "totalen Verweigerungshaltung" der Berliner Einrichtung.

NEUMÜNSTER WILL ANTEILE AUS DEM GEWINN

    Der Tierpark Neumünster beruft sich in dem Konflikt auf eine Vereinbarung, wonach ihm die Rechte an Knut und damit Anteile aus den Gewinnen zustehen, da Knuts Vater Lars aus Neumünster stammt. Der Berliner Zoo   hatte 2007 rund 6,8 Millionen Euro Bilanzgewinn erzielt, fast 3,2 Millionen Menschen hatten Knut besucht.

    Der inzwischen anderthalbjährige Knut solle nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden, unterstrich Drüwa. Das von Knut erwirtschaftete Geld brauche der Zoo Neumünster aber dringend für Renovierungen. Die Einrichtung erhalte keine öffentlichen Zuschüsse.

    Berlins Zoochef Bernhard Blaszkiewitz hatte zuletzt in der Hauptversammlung der Zoo-Aktionäre in Berlin jede Zahlung an Neumünster strikt abgelehnt. Der Vertrag zwischen den Zoos gebe das nicht her. "Die bekommen ein paar Pinguine, und dann ist die Sache in Ordnung", hatte Blaszkiewitz gesagt./ju/DP/ck

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