04.01.2015 12:32:57

Einschnitte für gesetzlich Krankenversicherte? Neues Krankenkassen-Gesetz führt zu ersten Leistungskürzungen

Frankfurt (ots) - Das GKV-Finanzreformgesetz wirft seine Schatten voraus. Erste Gesetzliche Krankenkassen kürzen Leistungen für ihre Versicherten. "Um den neuen Zusatzbeitrag nicht zu hoch anzusetzen, kommt es jetzt bei einigen Krankenkassen zum Ausgleich zu Leistungskürzungen, die Versicherte nicht erfreuen werden", sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das führende Online-Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt.

Adolph und seinem Team sind bereits einige Beispiele bekannt. So streicht z. B. eine Kasse ihr hochattraktives Bonusprogramm zusammen: Mussten bis Ende 2014 nur drei Maßnahmen erfüllt sein, um satte 200 Euro in bar zubekommen, müssen ab Januar 2015 ganze acht Maßnahmen erfüllt sein. Eine andere Gesetzliche Krankenkasse reduziert die Erstattung von Osteopathie-Behandlungen von maximal 360 Euro auf 120 Euro im Jahr. Eine weitere Kasse bietet mit einem Versicherungspartner eine Zusatzkrankenversicherung an, in der für einen Einheitsbeitrag eine unbegrenzte Zahl an Kindern mitversichert ist. Damit werden aber Leistungen gegen zusätzlichen Beitrag versichert, die andere Krankenkassen noch kostenfrei anbieten.

"Uns liegen noch nicht alle Daten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zu den Leistungsänderungen ab 2015 vor, die genannten Beispiele aber zeigen, wo die Reise hingehen kann", so Adolph weiter. "Andererseits haben bereits eine Reihe von Kassen angekündigt, nicht an den für die Versicherten attraktiven Zusatzleistungen zu sparen. Wir raten daher, noch zwei bis drei Wochen zu warten, bis alle Informationen vorliegen. Erst dann sollten Versicherte prüfen, ob ein Kassenwechsel für sie wirklich vorteilhaft ist."

Kurzinformation zu gesetzlichen Änderungen:

Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) bringt mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Finanzen der Krankenkassen, aber auch deutliche finanzielle Einschnitte. Zum 1. Januar 2015 wird der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 % von 15,5 auf 14,6 % abgesenkt. Die allermeisten gesetzlichen Kassen kommen mit diesem geringeren Beitrag aber nicht aus. Sie dürfen daher einen sogenannten "kassenindividuellen Zusatzbeitrag" erheben, der - anders als früher
nun ebenfalls als Prozentsatz vom Einkommen des Kassenmitglieds berechnet wird.

Eine aktuelle Übersicht der Zusatzbeiträge ist unter www.gesetzlichekrankenkassen.de/zusatzbeitrag zu finden.

Zum Informationsdienst gesetzlicheKrankenkassen.de / www.kassensuche.de:

Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin der führenden Online-Plattform zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlicheKrankenkassen.de sowie des Vermittlerportals www.makleraktiv.de. Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de, auf deren Seiten die interaktive Krankenkassensuche ebenfalls bereits eingebunden ist.

OTS: Kassensuche GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/pm/115067 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_115067.rss2

Pressekontakt: Kassensuche GmbH Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt

Inga Oldewurtel Tel. 0176-62261897 presse@kassensuche.de

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