27.06.2017 21:53:56

EANS-News: ams AG

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Aktienrückkauf

Premstaetten
ams AG FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4

Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

In der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG, Unterpremstätten, wurde am 9. Juni 2017 zum 11. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

"Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG, auf den Inhaber lautende Stückaktien der ams AG zu erwerben, wobei der Anteil der gemäß dieser Ermächtigung zu erwerbenden und der bereits erworbenen und von der ams AG noch gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10% begrenzt ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 08.12.2019. Der Gegenwert (Erwerbskurs) je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von CHF 1,-- nicht unterschreiten und den durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der voran­gegangenen zehn Handelstage nicht mehr als 30% überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder außerhalb davon erfolgen, also auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand weiters: a. eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leiten­den Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; b. eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden; c. eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrie­ben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden; d. das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne Nenn­betrag, die auf Inhaber lauten, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Auf­sichtsrat ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einzie­hung von Aktien ergeben, zu beschließen; und e. für eine Dauer von fünf Jahren, nämlich bis 08.06.2022, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, mit Zustim­mung des Aufsichtsrats zu veräußern, wobei der Vorstand auch über den Aus­schluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit entscheiden kann."

Premstätten, im Juni 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis: Moritz M. Gmeiner Vice President Investor Relations Tel: +43 3136 500-31211 Fax: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Premstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com ISIN: AT0000A18XM4 Indizes: Börsen: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch

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