18.03.2017 15:11:55

EANS-Kapitalmarktinformation: Raiffeisen Bank International AG

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Mitteilung an die Inhaber von Schuldverschreibungen unter dem "Euro Medium Term Note Programme" der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (das "Programm")

Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft auf die Raiffeisen Bank International AG

Im Rahmen des Programms ausstehende Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen"):

Serien Nr. / ISIN: Serie 8 / XS0120255137; Serie 11 / XS0146284442; Serie 54 / XS0289338609; Serie 59 / XS0300807939; Serie 89 / XS0361753204; Serie 100 / XS0383448114; Serie 108 / XS0439489625

Am 18. März 2017 wurde die Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft ("RZB") als übertragende Gesellschaft auf die Raiffeisen Bank International AG ("RBI")- einer Tochtergesellschaft im Mehrheitseigentum der RZB - (die "Verschmelzung") im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Die Verschmelzung erfolgte nach österreichischem Recht, womit die RBI zum Gesamtrechtsnachfolger der RZB wurde und alle Rechte und Verbindlichkeiten der RZB (inklusive jener unter den Schuldverschreibungen) übernahm.

Die Deutsche Trustee Company Limited, als Treuhänderin (die "Treuhänderin" - "Trustee") für die Inhaber der Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungsinhaber"), hat gemäß Ziffer 10.1 der für die jeweilige Serie von Schuldverschreibungen geltenden Trust Deeds (wie nachstehend definiert) festgestellt, dass jeder "mögliche Kündigungsgrund"("Potential Event of Default") oder "tatsächliche Kündigungsgrund" ("Event of Default"), welcher sonst aufgrund der Verschmelzung gemäß

(A) den Bedingungen ("Conditions") 10(e)(i), 10(e)(ii) und 10(h) der Schuldverschreibungen, die durch den 1999 Trust Deed beziehungsweise den 2001 Trust Deed (wie nachstehend definiert) begründet wurden; und

(B) den Bedingungen("Conditions") 14(e)(i), 14(e)(ii) und 14(h) der Schuldverschreibungen, die durch den 2006 Trust Deed, 2007 Trust Deed beziehungsweise den 2009 Trust Deed (wie nachstehend definiert) begründet wurden,

eintreten hätte können, für die Zwecke der Schuldverschreibungen nicht als solcher behandelt werden soll. Die Treuhänderin hat ihre Feststellung auf der Grundlage getroffen, dass sich die Verschmelzung nicht wesentlich nachteilig auf die Interessen der Schuldverschreibungsinhaber auswirkt. Bei dieser Beurteilung hat die Treuhänderin bestimmte von RZB und RBI zur Verfügung gestellte Informationen über die finanzielle Lage der RBI nach der Verschmelzung in Betracht gezogen und hat insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass die RBI infolge der Verschmelzung der Gesamtrechtsnachfolger der RZB wird und damit alle Verbindlichkeiten unter den Schuldverschreibungen und den Trust Deeds übernehmen wird und daher der wirtschaftliche Wert der "Garantie" und des "Subordinated Payment Undertaking" nach der Verschmelzung integraler Bestandteil der RBI sein wird, sodass die Aufhebung der "Garantie" und des "Subordinated Payment Undertaking" (wie unten beschrieben) für die Interessen der Schuldverschreibungsinhaber nicht wesentlich nachteilig sein wird.

Gemäß einem ergänzenden Trust Deed ("Supplemental Trust Deed") und einem ergänzenden Emissions- und Zahlstellenvertrag ("Supplemental Agency Agreement") (beide datiert mit 17. März 2017 und abgeschlossen zwischen, unter anderem, der RBI und der Treuhänderin) sind, mit Wirkung vom 18. März 2017, alle Verweise auf die RZB und die RZB Gruppe in den Supplemented Trust Deeds (wie unten definiert), den Bedingungen("Conditions"), den Schuldverschreibungen, den Emissions- und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") sowie der sonstigen, diesbezüglichen Dokumentation als Verweis auf die RBI und RBI Gruppe zu verstehen und auszulegen. Die "Garantie" ("Deed of Guarantee") sowie das "Subordinated Payment Undertaking" (beide datiert mit 8. Oktober 2010) zwischen der RBI und der Treuhänderin sind beendet und alle Verweise darauf in den Supplemented Trust Deeds, den Bedingungen ("Conditions") und den Schuldverschreibungen sind gelöscht. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die RBI, als Nachfolger der RZB, die Funktion einer Zahlstelle ("Paying Agent" - wie im jeweiligen "Agency Agreement" definiert) in den entsprechenden Emissions- und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") übernommen hat.

Diese Mitteilung gilt für die folgenden Treuhandvereinbarungen, welche in Verbindung mit dem Programm abgeschlossen wurden:

* die Treuhandvereinbarung vom 10. Mai 1999, geändert am 26. Juni 2000, erneut geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "1999 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "1999 Supplemented Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 26. Juni 2001, geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2001 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "2001 Supplemented Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 22. Dezember 2006, geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2006 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "2006 Supplemented Trust Deed"); * die Treuhandvereinbarung vom 20. Dezember 2007, geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2007 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "2007 Supplemented Trust Deed"); und * die Treuhandvereinbarung vom 2. März 2009, geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "2009 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "2009 Supplemented Trust Deed"),

wobei der 1999 Trust Deed, der 2001 Trust Deed, der 2006 Trust Deed, der 2007 Trust Deed und der 2009 Trust Deed, zusammen als die "Trust Deeds", und der 1999 Supplemented Trust Deed, der 2001 Supplemented Trust Deed, der 2006 Supplemented Trust Deed, der 2007 Supplemented Trust Deedund der 2009 Supplemented Trust Deed, zusammen als die "Supplemented Trust Deeds" bezeichnet werden.

Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet, aber nicht anderweitig definiert sind, tragen in Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen die Bedeutungen, die ihnen im relevanten Supplemented Trust Deed gegeben wurden.

Schuldverschreibungsinhaber können weitere Informationen anfordern von:

Susanne Langer Head of Group Investor Relations Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, Österreich ir@rbinternational.com Telefon: +43-1-71707-2089

März 2017 Raiffeisen Bank International AG

Rückfragehinweis: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer Tel.: +43 1 71707-2089 ir@rbinternational.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com Branche: Banken ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch

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