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06.07.2020 16:36:38

EANS Adhoc: Oberbank AG

EANS-Adhoc: Oberbank AG / Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro

adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der

Emittent verantwortlich.

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kein Stichwort

06.07.2020

Linz - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO

Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung von

Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß §§ 195 ff

AktG bei der Emittentin eingelangt.

Begehrt wird die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit i) der

Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Franz Gasselsberger, Dr. Josef

Weißl und Mag. Florian Hagenauer als Mitglieder des Vorstandes, ii) der

Beschlussfassung auf Entlastung von Dr. Herta Stockbauer, Dr. Ludwig Andorfer,

Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger sowie auf Nichtentlastung von Mag.

Gregor Hofstätter-Pobst, iii) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag

auf Durchführung einer Sonderprüfung zur ALPENLÄNDISCHE GARANTIE - GESELLSCHAFT

m.b.H. ("ALGAR"), iv) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf

Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H.

("BVG"), v) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung

einer Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an BKS, BTV, G3B und

Wüstenrot und vi) der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf

Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an

Aktionäre/"befreundete Investoren".

Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass i)

sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019

verweigert wurde, ii) den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Herta Stockbauer, Dr.

Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger die Entlastung für

das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, iii) dem Aufsichtsratsmitglied Mag.

Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde

sowie iv) die Durchführung der zu den Tagesordnungspunkten 14, 15, 17 und 18

beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.

Das Verfahren wird vor dem Landesgericht Linz zur GZ 31 Cg 23/20y geführt.

Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Oberbank AG, Abteilung Sekretariat

Mag. Andreas Pachinger, Tel. 0043 / 732 / 7802 - 37460

andreas.pachinger@oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Oberbank AG

Untere Donaulände 28

A-4020 Linz

Telefon: +43(0)732/78 02-0

FAX: +43(0)732/78 58 10

Email: sek@oberbank.at

WWW: www.oberbank.at

ISIN: AT0000625108, AT0000625132

Indizes: WBI

Börsen: Wien

Sprache: Deutsch

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