12.04.2014 08:13:58
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EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen 12.04.2014
HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0 Homepage: www.hirsch-gruppe.com ANMELDUNG: E-Mail Adresse: hv.anmeldung-1@oekb.at Fax Nr.: +43 (0)1 928 90 60 SWIFT BIC: OEKOATWWHVS ISIN: AT0000849757
Einladung
zu der am Montag, den 5. Mai 2014, um 10 Uhr in der BKS Bank Zentrale, Veranstaltungssaal, St. Veiter Ring 43, A-9020 Klagenfurt,
auf Antrag der Lifemotion S.A. gemäß § 105 Abs 3 AktG, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Dipl. Ing. Siegfried Wilding für (i) das am 30. Juni 2012 endende Geschäftsjahr und (ii) das am 30. Juni 2013 endende Geschäftsjahr.
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111
Abs. 1. und 2. AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
Nachweisstichtags. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 25.04.2014. Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft unter der oben angeführten Adresse mit
Unterschrift (firmenmäßiger Zeichnung) des depotführenden
Kreditinstituts (auch per Telefax oder mit unveränderbarem
Anhang per E-Mail oder via SWIFT) bis längstens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29.04.2014, zugehen
muss. Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag, also
den 25.04.2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit Glanegg), beziehen. Auf den
Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG wird verwiesen.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 12.04.2014 bei der
Gesellschaft oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108
Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen. Diese Informationen sind
bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung
durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das
Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG), das
Antragsrecht in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt
(§ 119 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§
118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann bis längstens
am 19. Tag vor der Hauptversammlung (Datum des Zugehens), das ist
der 16.04.2014, und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens
am 7. Werktag vor der Hauptversammlung (Datum des Zugehens),
das ist der 23.04.2014, von jedem Aktionär in schriftlicher
Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per E-Mail
oder via SWIFT) samt Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Weitergehende
Informationen über diese Rechte sind auf der Homepage der
Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich. - Auf das Recht jedes
Aktionärs, sich in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113 AktG
und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss
einer bestimmten Person schriftlich, das heißt mit Unterschrift
des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden. "Textform"
bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die Vollmacht auch
dann, wenn sie über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT)
übermittelt wird,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann das auf der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular verwendet werden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben angeführte Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall jedenfalls bis 02.05.2014, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft einlangen muss. - Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. - Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 3.635.000 eingeteilt in 500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum 12.04.2014 958 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 499.042. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 12.04.2014 Der Vorstand
Rückfragehinweis: Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006,
E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com
www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HIRSCH Servo AG Glanegg 58 A-9555 Glanegg Telefon: +43(0)4277 2211 120 FAX: +43(0)4277 2211 170 Email: investor@hirsch-gruppe.com WWW: www.hirsch-gruppe.com Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT0000849757 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
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