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14.08.2022 14:52:38

Durchsuchung von Trumps Anwesen wirft Fragen über Geheimdokumente auf

WASHINGTON (dpa-AFX) - Immer mehr brisante Details kommen nach der Dursuchung von Donald Trumps Anwesen im US-Bundesstaat Florida ans Licht, die den Ex-Präsidenten in Erklärungsnot bringen. So soll sein Team einem Bericht der "New York Times" zufolge unvollständige Angaben über den Verbleib von Geheimdokumenten in Trumps Besitz gemacht haben. Mindestens eine Anwältin oder ein Anwalt des Republikaners soll im Juni eine Erklärung unterzeichnet haben, wonach das als geheim gekennzeichnete Material komplett an die Regierung zurückgegeben worden sei, schrieb die Zeitung am Samstag unter Berufung auf vier namentlich nicht genannte Personen. Trump hingegen wetterte weiter gegen die Durchsuchung.

Das mutmaßliche Schreiben des Trump-Teams an das Justizministerium, über das auch der Sender CNN berichtete, widerspricht der FBI-Liste der am Montag beschlagnahmten Dokumente. Bei der Durchsuchung von Trumps Anwesen Mar-a-Lago stellte die Bundespolizei FBI mehrere streng geheime Unterlagen sicher. Damit verstieß der Ex-Präsident möglicherweise gegen mehrere Gesetze, auch das US-Spionagegesetz. Der FBI-Liste zufolge fanden die Agenten auch Dokumente der Geheimhaltungsstufe "Top Secret/SCI", die nur in besonderen Regierungseinrichtungen eingesehen werden dürfen.

Das Anwaltsschreiben könnte erklären, warum im Durchsuchungsbefehl als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen auch die Behinderung der Justiz genannt wird. Es werfe auch neue Fragen über die Anzahl der Personen auf, die im Rahmen der laufenden Ermittlungen über den Umgang mit Verschlusssachen aus Trumps Zeit im Weißen Haus rechtlich belangt werden könnten, berichtete CNN. Trump und sein Team hielten weiter dagegen. "Wie bei jeder von den Demokraten inszenierten Hexenjagd wird diese beispiellose und unnötige Razzia von Medien getragen, die bereit sind, mit suggestiven Leaks, anonymen Quellen und ohne harte Fakten zu arbeiten", zitierten US-Medien einen Trump-Sprecher.

Trump veröffentlichte auf dem von ihm mitgegründeten Netzwerk Truth Social Artikel rechter Medien, die ihn als "Märtyrer" bezeichneten oder die Ermittler verunglimpften. Der 76-Jährige schrieb außerdem, er habe die Wahrheit auf seiner Seite - und wenn man die Wahrheit auf seiner Seite habe, werde man letztendlich siegreich sein. Er sprach von "Falschmeldungen" und "Betrug". Trump hatte die Durchsuchung selbst öffentlich gemacht und über Ermittler und Justiz gewettert. Justizminister Merrick Garland hatte betont, es gelte die Unschuldsvermutung. Zugleich hatte er unterstrichen, dass ein Bundesgericht die Durchsuchung "nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts" genehmigt habe.

Vergangenes Jahr hatten Beamte des Nationalarchivs entdeckt, dass Trump eine ganze Reihe von Dokumenten und anderes Regierungsmaterial mitgenommen hatte, als er am Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 das Weiße Haus verließ. Dieses Material hätte dem Gesetz nach eigentlich an das Nationalarchiv gegeben werden müssen. Trump hatte der Behörde Anfang des Jahres schließlich mehrere Dokumente übergeben. Danach soll es nach übereinstimmenden US-Medienberichten zu einem weiteren Austausch zwischen Ermittlern und Trumps Anwälten gekommen sein. Die Beamten hätten den Verdacht gehabt, dass Trump oder sein Team weiter wichtige Unterlagen zurückhielten, hieß es in US-Medien.

Trump argumentierte nun, er habe die Geheimhaltung für die fraglichen Dokumente aufgehoben und sie deswegen einfach mitnehmen können. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und die Geheimhaltung aufzugeben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten - eine einfache mündliche Anweisung reicht nicht. Zudem muss ein Präsident die Geheimhaltung während seiner Amtszeit aufheben - er kann dies nicht nachträglich tun. Es ist unklar, ob die Dokumente den rechtlich notwendigen Prozess zur Freigabe durchlaufen haben.

Außerdem spielt es nicht zwangsläufig eine Rolle, ob die Dokumente freigegeben waren. Schon die Aufbewahrung von Dokumenten ohne Genehmigung kann im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung ein Verbrechen darstellen, wenn die Sicherheit des Landes dadurch gefährdet wird. Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass bestimmte Dokumente etwa zu Atomwaffen nicht einfach freigegeben werden können. All diese Fragen werden nun Gerichte klären müssen./nau/DP/he

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