30.11.2014 18:02:31

Dt. Bahn erhebt Kartellklage gegen Lufthansa und andere Fluglinien

Von Daniel Michaels FRANKFURT--Die Frachttochter der Deutschen Bahn fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe von mehr als 13 Fluggesellschaften. Diese sollen ein Kartell gebildet haben, um die Luftfrachtgebühren in die Höhe zu treiben, wie hochrangige Bahn-Manager sagten. Die Forderung könnte sich auf mehr als 2,4 Milliarden Euro belaufen. Zu den beklagten gehören die Deutsche Lufthansa, Air France-KLM, British Airways und die australische Qantas.

   Die Fluggesellschaften haben sich, neben fast 20 anderen, bereits schuldig bekannt, sich bei Zuschlägen für Treibstoff und Sicherheitsgebühren von 2000 bis 2006 abgesprochen zu haben.

   Kartellbehörden in den USA, der Europäischen Union, Australien, Südkorea und anderen Ländern haben sie bereits zwischen 2007 und 2013 mit Strafen von mehr als 1,6 Milliarden Euro belegt. Zudem mussten neun Luftfahrtmanager in sieben Ländern Gefängnisstrafen absitzen, Geldbußen zahlen oder beides. Die Klage der Deutschen Bahn, die nun in New York und Köln eingereicht wird, dürfte damit einer der letzten Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Kartell sein.

   Die Airlines haben sich in Sammelklagen und privaten Klagen bereits bereit erklärt, mehr als 0,8 Milliarden Euro an Schadensersatz an die Auftraggeber von Frachtaufträgen zu zahlen.

   "Die Schuld steht außer Frage - sie wurde festgestellt und sie haben uns geschadet", sagte Bahn-Vorstand Gerd Becht in einem Interview. "Es geht nun darum, sich mit uns zu einigen". Laut Becht hat die Deutsche Bahn erfolglos versucht, eine Einigung mit den Fluggesellschaften auszuhandeln.

   Die betroffenen Fluggesellschaften lehnten eine Stellungnahme zu den Rechtsstreitigkeiten oder Einigungen ab.

   Viele der Gesellschaften haben finanzielle Rückstellungen gebildet und ihre potenzielle Haftbarkeit anerkannt. British Airways, die inzwischen zur International Consolidated Airlines Group gehört, hatte 2007 bereits 350 Millionen Pfund für den Fall zurückgelegt. Die Lufthansa schrieb in ihrem Geschäftsbericht 2013, ihr drohten zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz von Kunden im Zusammenhang mit dem Fall.

   Die Deutsche Bahn reichte im August eine Klage vom US-Bundesgericht gegen sechs Airlines ein, gab aber nicht an, wieviel Schadenersatz sie verlangt. Dieser Anspruch werde sich auf rund 370 Millionen Dollar, oder knapp 300 Millionen Euro belaufen, wenn der Fall im kommenden Jahr vorangehe, sagten Vertreter der Bahn.

   Sollte sich die Deutsche Bahn in dem Fall durchsetzen, könnte ihr nach US-Recht drei Mal so viel zugesprochen werden wie sie verlangt - also rund 1,1 Milliarden Dollar, wie der Leiter der Abteilung für Wettbewerb und Kartellrecht bei der Deutschen Bahn, Christopher Rother, sagte.

   Im vergangenen Dezember hatte der Bahnkonzern eine separate vorläufige Klage bei einem Gericht in Köln gegen die Lufthansa und Qantas eingereicht und nicht näher bezifferten Schadenersatz für Transporte außerhalb der USA gefordert. Die Deutsche Bahn will am Montag weiter Unterlagen einreichen, um den Fall genauer darzulegen, sagte Rother. Die Klage solle auf mindestens acht weitere Fluggesellschaften ausgeweitet und eine Entschädigung in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verlangt werden.

   Durch Zinsen auf die Entschädigung könnten weitere 690 Millionen Dollar hinzukommen, laut Berechnungen der Deutschen Bahn, wie ein Unternehmenssprecher sagte. Die Ansprüche könnten sich auf insgesamt mehr als 3 Milliarden Dollar belaufen, wenn in den USA eine Summe in dreifacher Höhe des Schadens verhängt wird.

   In Deutschland könnte der Fall der Bahn durch die Veröffentlichung der Entscheidung der EU-Wettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2010 gestärkt werden. Diese hatte 15 Fluggesellschaften - die inzwischen zu 11 Gesellschaften gehören - mit Geldstrafen von insgesamt 790 Millionen Euro belegt. Die Veröffentlichung des Urteils war durch Einsprüche der Airlines verzögert worden, um kommerziell sensible Informationen zu schützen. Nun aber ist die Schuld der Gesellschaften öffentlich nachgewiesen und kann von dem deutschen Gericht als Referenz herangezogen werden.

   Die Klage in den USA, die ausführlich vorangegangene Rechtsstreitigkeiten zu dem Fall auflistet, legt detailliert dar, was unternommen wurde, damit ein erheblicher Teil der Cargokosten von Fluggesellschaften nicht Bestandteil der traditionellen Rabattverhandlungen mit Kunden werden. Die Fluggesellschaften sprachen sich zudem ab, um Treibstoffzuschläge und Sicherheitsgebühren schneller anzuheben als die Kosten tatsächlich stiegen.

   Bahn-Anwalt Rother sagte das Kartell sei ungewöhnlich international und diszipliniert gewesen. "Es war eines der wenigen Kartelle die ich kenne, die wirklich funktioniert haben", sagte er.

   Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com

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