11.12.2009 13:21:13
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DSW begrüßt Fortsetzung der IKB-Sonderprüfung
Die IKB kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Das Kreditinstitut begründet die Ablehnung eines Sonderprüfers vor allem mit hohen Klagerisiken, die die Geschäftstätigkeit gefährden könnten.
Der Sonderprüfer war von der Hauptversammlung 2008 eingesetzt worden. Gegen seine Absetzung hatten sich Kleinaktionäre erfolgreich zur Wehr gesetzt und beim Landgericht Düsseldorf die Wiedereinsetzung durchgesetzt. Das OLG wies nun die Beschwerde der IKB ab. In seinem Urteil machte der Senat klar, dass ein hinreichender Verdacht bestehe, dass Vorstand und Aufsichtsrat in erheblichem Maße ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten verletzt haben könnten. Die IKB war 2007 als erstes deutsches Kreditinstitut in den Strudel der US- Immobilienkrise geraten und konnte nur durch massive staatliche Stützungsaktionen gerettet werden./ls/DP/gr
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