30.07.2014 10:54:21
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DGAP-Zwischenmitteilung: IVG Immobilien AG
IVG Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
30.07.2014 10:54
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701) wurde im
1. Quartal des Geschäftsjahres 2013/2014 insbesondere durch die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 01.11.2013
als wesentliches Ereignis bestimmt.
Mit Beschluss des Amtsgerichtes Bonn vom 01.11.2013 wurde dem Antrag der
Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
stattgegeben, so dass die weitere Restrukturierung auf der Basis eines vom
Vorstand auszuarbeitenden Insolvenzplans erfolgen konnte. Zum Sachwalter
wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt, der zuvor
schon durch Beschluss des Amtsgerichtes vom 21.08.2013 zum vorläufigen
Sachwalter bestellt worden war. Zugleich begann mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ein neues Wirtschaftsjahr der Gesellschaft
(§ 155 Abs. 2 InsO).
Der Vorstand erarbeitete in den folgenden Monaten einen Insolvenzplan, der sowohl eine finanzielle als auch operative Restrukturierung der IVG Immobilien AG vorsieht.
Kern der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens bildet die Umwandlung von Forderungen gegen die Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity-Swap').
Die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehene Kapitalherabsetzung auf Null im Rahmen des Debt-Equity-Swaps hat zur Folge, dass die Börsennotierung der Gesellschaft enden wird. Unabhängig hiervon hat die Gesellschaft nach Ende der Berichtsperiode bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt, vom Prime Standard in den General Standard des dortigen regulierten Marktes zu wechseln.
Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sieht der Insolvenzplan keine Regelungen vor, so dass diese mit Rechtskraft des gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der Insolvenzordnung (§ 225 Abs. 1 InsO) als erlassen gelten.
Darüber hinaus initiierte der Vorstand der Gesellschaft im Berichtszeitraum die operative Restrukturierung mit dem Ziel, die Unternehmens- und Kostenstruktur des Konzerns zu optimieren.
Die operative Restrukturierung sieht neben der Aufgabe des Geschäftsbereiches Private Funds und einer nochmaligen Personalreduktion auf insgesamt 320 Mitarbeiter (FTE) auch die Ausgestaltung der IVG Immobilien AG sowie ihrer bisherigen Tochtergesellschaften IVG Institutional Funds GmbH und IVG Caverns GmbH als eigenständige und operativ unabhängig agierende Unternehmen vor. Die hierzu notwendigen Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen Gesellschaften wurden kurz nach Ende der Berichtsperiode abgeschlossen.
Am 13.12.2013 fand der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung gemäß § 156 InsO statt: Der Vorstand berichtete den Gläubigern über den Stand des Verfahrens, die Krisenursachen, den finanziellen und operativen Status quo sowie die Planungen zur Sanierung der IVG Immobilien AG. Die Gläubigerversammlung beschloss einstimmig die Fortführung der Eigenverwaltung der Gesellschaft. Im Anschluss an das zum 31.01.2014 abgelaufene erste Quartal 2013/2014 wurde der seitens der Gesellschaft erarbeitete Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Anlässlich des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 20.03.2014 stimmten alle Gruppen (acht Gläubigergruppen sowie die Gruppe der Aktionäre) dem Insolvenzplan mit den erforderlichen Mehrheiten zu. Mit Beschluss vom 13.06.2014 bestätigte das Amtsgericht Bonn den Insolvenzplan; das Zeugnis über die Rechtskraft des Beschlusses wurde am 15.07.2014 erteilt.
Mit Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung eines Massekredits Mitte Dezember 2013 konnte des Weiteren die Finanzierung der geplanten weiteren Restrukturierungsmaßnahmen, des Insolvenzverfahrens sowie der operativen Geschäftstätigkeit bis zum geplanten Ende des Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Tochtergesellschaften, welche in eigenen Finanzierungen oder durch Finanzierungen der IVG Immobilien AG von den Auswirkungen der Insolvenz in Form von Kündigungsgründen betroffen waren, konnten in Form von Nichtverwertungsvereinbarungen und Stillhaltevereinbarungen einen Eingriff in ihr Vermögen verhindern und ihre Finanzierungen aufrecht erhalten.
So wurde am 22.11.2013 eine Stillhaltevereinbarung zwischen der IVG Immobilien AG und 14 Objektgesellschaften des sogenannten 'Pegasus-Portfolios' für die am 31.10.2013 endfällige Pegasus-Finanzierung vereinbart. Mit diversen Verlängerungen gilt diese Vereinbarung bis 30.09.2014.
Die Standstill-Vereinbarung mit den Banken des sogenannten 'Core Portfolios' gilt nach diversen Verlängerungen ebenfalls bis 30.09.2014. Beide Finanzierungen sollen im September 2014 abgelöst werden.
Für die am 31.12.2013 ausgelaufene Finanzierung für THE SQUAIRE wurde mit Vereinbarungen vom 10./17.01.2014 und 23.07.2014/28.07.2014 eine Stillhaltevereinbarung bis 30.09.2014 vereinbart.
Die Stundung der Finanzierung von THE SQUAIRE Parking wurde vom 31.12.2013 unter der Bedingung von Teiltilgungen in Form von zwei aufeinander folgenden Vereinbarungen auf den 30.09.2014 verlängert.
Darüber hinaus konnte am 30./31.01.2014 bei einer Objektfinanzierung der IVG Immobilien AG ein zweistelliger Millionenbetrag durch den Verkauf des Objektes 'Implerstrasse' getilgt werden.
Im Geschäftsbereich IVG Caverns führte die Nachverhandlung eines Gesamtmietvertrages zu einer Reduzierung der für diesen Mieter geplanten Kavernen von sechs auf drei Kavernen. Hiervon wurde bereits eine Kaverne im Jahr 2013 übergeben, die Übergabe von zwei weiteren Kavernen ist nunmehr für das Jahr 2017 vorgesehen; die geplante Übergabe von drei weiteren Kavernen im Jahr 2016/2017 entfällt. Der Ausfall der Vermietung und Fertigstellung dieser drei Kavernen hat entsprechend negative Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage der IVG Caverns GmbH in den Jahren 2016 und 2017.
Darüber hinaus war der Berichtszeitraum im operativen Geschäft sowie im gesamtwirtschaftlichen Kontext von Stabilität geprägt.
Bonn, 30. Juli 2014
Der Vorstand
30.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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