30.07.2014 10:52:47
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DGAP Zwischenmitteilung: IVG Immobilien AG
IVG Immobilien AG: Zwischenmitteilung 1. Quartal 2013/2014 (01.11.2013 - 31.01.2014)
IVG Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
30.07.2014 10:54
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701) wurde im
1. Quartal des Geschäftsjahres 2013/2014 insbesondere durch die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 01.11.2013
als wesentliches Ereignis bestimmt.
Mit Beschluss des Amtsgerichtes Bonn vom 01.11.2013 wurde dem Antrag der
Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
stattgegeben, so dass die weitere Restrukturierung auf der Basis eines vom
Vorstand auszuarbeitenden Insolvenzplans erfolgen konnte. Zum Sachwalter
wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt, der zuvor
schon durch Beschluss des Amtsgerichtes vom 21.08.2013 zum vorläufigen
Sachwalter bestellt worden war. Zugleich begann mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ein neues Wirtschaftsjahr der Gesellschaft
(§ 155 Abs. 2 InsO).
Der Vorstand erarbeitete in den folgenden Monaten einen Insolvenzplan, der
sowohl eine finanzielle als auch operative Restrukturierung der IVG
Immobilien AG vorsieht.
Kern der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des
Insolvenzplanverfahrens bildet die Umwandlung von Forderungen gegen die
Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity-Swap').
Die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehene Kapitalherabsetzung
auf Null im Rahmen des Debt-Equity-Swaps hat zur Folge, dass die
Börsennotierung der Gesellschaft enden wird. Unabhängig hiervon hat die
Gesellschaft nach Ende der Berichtsperiode bei der Frankfurter
Wertpapierbörse beantragt, vom Prime Standard in den General Standard des
dortigen regulierten Marktes zu wechseln.
Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der
Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sieht der Insolvenzplan keine Regelungen
vor, so dass diese mit Rechtskraft des gerichtlichen
Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der Insolvenzordnung (§ 225
Abs. 1 InsO) als erlassen gelten.
Darüber hinaus initiierte der Vorstand der Gesellschaft im Berichtszeitraum
die operative Restrukturierung mit dem Ziel, die Unternehmens- und
Kostenstruktur des Konzerns zu optimieren.
Die operative Restrukturierung sieht neben der Aufgabe des
Geschäftsbereiches Private Funds und einer nochmaligen Personalreduktion
auf insgesamt 320 Mitarbeiter (FTE) auch die Ausgestaltung der IVG
Immobilien AG sowie ihrer bisherigen Tochtergesellschaften IVG
Institutional Funds GmbH und IVG Caverns GmbH als eigenständige und
operativ unabhängig agierende Unternehmen vor. Die hierzu notwendigen
Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen
Gesellschaften wurden kurz nach Ende der Berichtsperiode abgeschlossen.
Am 13.12.2013 fand der Berichtstermin zur Gläubigerversammlung gemäß § 156
InsO statt: Der Vorstand berichtete den Gläubigern über den Stand des
Verfahrens, die Krisenursachen, den finanziellen und operativen Status quo
sowie die Planungen zur Sanierung der IVG Immobilien AG. Die
Gläubigerversammlung beschloss einstimmig die Fortführung der
Eigenverwaltung der Gesellschaft. Im Anschluss an das zum 31.01.2014
abgelaufene erste Quartal 2013/2014 wurde der seitens der Gesellschaft
erarbeitete Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn zur Einsicht
der Beteiligten niedergelegt. Anlässlich des Erörterungs- und
Abstimmungstermins am 20.03.2014 stimmten alle Gruppen (acht
Gläubigergruppen sowie die Gruppe der Aktionäre) dem Insolvenzplan mit den
erforderlichen Mehrheiten zu. Mit Beschluss vom 13.06.2014 bestätigte das
Amtsgericht Bonn den Insolvenzplan; das Zeugnis über die Rechtskraft des
Beschlusses wurde am 15.07.2014 erteilt.
Mit Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung eines Massekredits
Mitte Dezember 2013 konnte des Weiteren die Finanzierung der geplanten
weiteren Restrukturierungsmaßnahmen, des Insolvenzverfahrens sowie der
operativen Geschäftstätigkeit bis zum geplanten Ende des
Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Tochtergesellschaften, welche in
eigenen Finanzierungen oder durch Finanzierungen der IVG Immobilien AG von
den Auswirkungen der Insolvenz in Form von Kündigungsgründen betroffen
waren, konnten in Form von Nichtverwertungsvereinbarungen und
Stillhaltevereinbarungen einen Eingriff in ihr Vermögen verhindern und ihre
Finanzierungen aufrecht erhalten.
So wurde am 22.11.2013 eine Stillhaltevereinbarung zwischen der IVG
Immobilien AG und 14 Objektgesellschaften des sogenannten
'Pegasus-Portfolios' für die am 31.10.2013 endfällige Pegasus-Finanzierung
vereinbart. Mit diversen Verlängerungen gilt diese Vereinbarung bis
30.09.2014.
Die Standstill-Vereinbarung mit den Banken des sogenannten 'Core
Portfolios' gilt nach diversen Verlängerungen ebenfalls bis 30.09.2014.
Beide Finanzierungen sollen im September 2014 abgelöst werden.
Für die am 31.12.2013 ausgelaufene Finanzierung für THE SQUAIRE wurde mit
Vereinbarungen vom 10./17.01.2014 und 23.07.2014/28.07.2014 eine
Stillhaltevereinbarung bis 30.09.2014 vereinbart.
Die Stundung der Finanzierung von THE SQUAIRE Parking wurde vom 31.12.2013
unter der Bedingung von Teiltilgungen in Form von zwei aufeinander
folgenden Vereinbarungen auf den 30.09.2014 verlängert.
Darüber hinaus konnte am 30./31.01.2014 bei einer Objektfinanzierung der
IVG Immobilien AG ein zweistelliger Millionenbetrag durch den Verkauf des
Objektes 'Implerstrasse' getilgt werden.
Im Geschäftsbereich IVG Caverns führte die Nachverhandlung eines
Gesamtmietvertrages zu einer Reduzierung der für diesen Mieter geplanten
Kavernen von sechs auf drei Kavernen. Hiervon wurde bereits eine Kaverne im
Jahr 2013 übergeben, die Übergabe von zwei weiteren Kavernen ist nunmehr
für das Jahr 2017 vorgesehen; die geplante Übergabe von drei weiteren
Kavernen im Jahr 2016/2017 entfällt. Der Ausfall der Vermietung und
Fertigstellung dieser drei Kavernen hat entsprechend negative Auswirkungen
auf die zukünftige Ertragslage der IVG Caverns GmbH in den Jahren 2016 und
2017.
Darüber hinaus war der Berichtszeitraum im operativen Geschäft sowie im
gesamtwirtschaftlichen Kontext von Stabilität geprägt.
Bonn, 30. Juli 2014
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Internet: www.ivg.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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