12.03.2018 19:21:40

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000A2AADD2

Zielgesellschaft: innogy SE; Bieter: E.ON Verwaltungs SE

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots

gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

E.ON Verwaltungs SE

Brüsseler Platz 1

45131 Essen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73520

Zielgesellschaft:

innogy SE

Opernplatz 1

45128 Essen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27091

ISIN: DE000A2AADD2

Am 12. März 2018 hat die E.ON Verwaltungs SE ('Bieter') entschieden, den

Aktionären der innogy SE ('innogy-Aktionäre') anzubieten, im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') ihre

auf den Inhaber lautenden Stückaktien der innogy SE mit einem anteiligen

Betrag am Grundkapital der innogy SE von EUR 2,00 je Aktie (ISIN:

DE000A2AADD2) (die 'innogy-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in

Höhe von EUR 36,76 je innogy-Aktie in bar zu erwerben.

Darüber hinaus sollen die innogy-Aktionäre an der Dividende für das am 31.

Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr ('Geschäftsjahr 2017') und das am 31.

Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ('Geschäftsjahr 2018') der innogy SE

partizipieren. Die Dividenden für das Geschäftsjahr 2017 und das

Geschäftsjahr 2018 werden nach der Erwartung des Bieters insgesamt EUR 3,24

je innogy-Aktie betragen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird in jedem Fall nach der

Hauptversammlung der innogy SE erfolgen, die über die Gewinnverwendung für

das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, so dass die innogy-Aktionäre von der

innogy SE die für das Geschäftsjahr 2017 je innogy-Aktie beschlossene

Dividende ('Dividende 2017') erhalten werden.

Wenn der Vollzug des Übernahmeangebots vor der ordentlichen

Hauptversammlung der innogy SE erfolgt, die über die Gewinnverwendung für

das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr entscheidet, wird die

Geldleistung des Übernahmeangebots von EUR 36,76 je innogy-Aktie um den

Betrag von EUR 3,24 je innogy-Aktie abzüglich des Betrags der Dividende

2017 erhöht.

Wenn der Vollzug des Übernahmeangebots nach der ordentlichen

Hauptversammlung der innogy SE erfolgt, die über die Gewinnverwendung für

das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, erhalten die innogy-Aktionäre von der

innogy SE die für das Geschäftsjahr 2018 je innogy-Aktie beschlossene

Dividende ('Dividende 2018'). Sollte die Dividende 2017 und die Dividende

2018 zusammen weniger als EUR 3,24 je innogy-Aktie betragen, wird der

Bieter die Differenz zu dem Betrag von EUR 3,24 je innogy-Aktie

entsprechend an diejenigen innogy-Aktionäre ausgleichen, die ihre Aktien in

das Übernahmeangebot eingereicht haben.

Der Gesamtwert des Übernahmeangebots beträgt zum heutigen Tag daher EUR 40

je innogy-Aktie.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst

einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zu

dem Übernahmeangebot werden im Internet unter http://

www.energyfortomorrow.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die

Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Bieter behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen

des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier

dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Weitere Information zur Transaktion:

Der Bieter ist eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der E.ON SE mit

Sitz in Essen, Deutschland ('E.ON'). E.ON, der Bieter, die RWE

Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen, Deutschland ('RWE'), sowie deren

hundertprozentige Tochtergesellschaft RWE Downstream Beteiligungs GmbH mit

Sitz in Essen, Deutschland ('RWE DB'), die ca. 76,79 % der ausgegebenen

innogy-Aktien hält, haben am heutigen Tage einen Aktienkauf- und

Transaktionsvertrag abgeschlossen, in dem sich RWE bzw. die RWE DB u.a. zur

Veräußerung der von der RWE DB gehaltenen innogy-Aktien außerhalb des

Übernahmeangebots an den Bieter verpflichtet hat.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter der Bedingung der Erteilung

der notwendigen fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen und anderer

erforderlicher behördlicher Zustimmungen sowie weiterer üblicher

Vollzugsbedingungen stehen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von innogy-Aktien. Die endgültigen

Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen

werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und innogy-Aktionären wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald

diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten

werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die E.ON Verwaltungs SE oder für sie

tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf

der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar innogy-Aktien erwerben bzw.

entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher

Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder

Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf innogy-Aktien gewähren. Diese

Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich

ist.

12. März 2018

E.ON Verwaltungs SE

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Meldung

12.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Bietergesellschft: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf,

Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;

Freiverkehr in Tradegate Exchange

Zielgesellschaft: Regulierter Markt in

Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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