12.03.2018 19:21:55

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;


Zielgesellschaft: innogy SE; Bieter: E.ON Verwaltungs SE

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)



Bieter:

E.ON Verwaltungs SE
Brüsseler Platz 1
45131 Essen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 73520

Zielgesellschaft:

innogy SE
Opernplatz 1
45128 Essen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 27091

ISIN: DE000A2AADD2

Am 12. März 2018 hat die E.ON Verwaltungs SE ('Bieter') entschieden, den
Aktionären der innogy SE ('innogy-Aktionäre') anzubieten, im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') ihre
auf den Inhaber lautenden Stückaktien der innogy SE mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital der innogy SE von EUR 2,00 je Aktie (ISIN:
DE000A2AADD2) (die 'innogy-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in
Höhe von EUR 36,76 je innogy-Aktie in bar zu erwerben.

Darüber hinaus sollen die innogy-Aktionäre an der Dividende für das am 31.
Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr ('Geschäftsjahr 2017') und das am 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ('Geschäftsjahr 2018') der innogy SE
partizipieren. Die Dividenden für das Geschäftsjahr 2017 und das
Geschäftsjahr 2018 werden nach der Erwartung des Bieters insgesamt EUR 3,24
je innogy-Aktie betragen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird in jedem Fall nach der
Hauptversammlung der innogy SE erfolgen, die über die Gewinnverwendung für
das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, so dass die innogy-Aktionäre von der
innogy SE die für das Geschäftsjahr 2017 je innogy-Aktie beschlossene
Dividende ('Dividende 2017') erhalten werden.

Wenn der Vollzug des Übernahmeangebots vor der ordentlichen
Hauptversammlung der innogy SE erfolgt, die über die Gewinnverwendung für
das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr entscheidet, wird die
Geldleistung des Übernahmeangebots von EUR 36,76 je innogy-Aktie um den
Betrag von EUR 3,24 je innogy-Aktie abzüglich des Betrags der Dividende
2017 erhöht.

Wenn der Vollzug des Übernahmeangebots nach der ordentlichen
Hauptversammlung der innogy SE erfolgt, die über die Gewinnverwendung für
das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, erhalten die innogy-Aktionäre von der
innogy SE die für das Geschäftsjahr 2018 je innogy-Aktie beschlossene
Dividende ('Dividende 2018'). Sollte die Dividende 2017 und die Dividende
2018 zusammen weniger als EUR 3,24 je innogy-Aktie betragen, wird der
Bieter die Differenz zu dem Betrag von EUR 3,24 je innogy-Aktie
entsprechend an diejenigen innogy-Aktionäre ausgleichen, die ihre Aktien in
das Übernahmeangebot eingereicht haben.

Der Gesamtwert des Übernahmeangebots beträgt zum heutigen Tag daher EUR 40
je innogy-Aktie.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zu
dem Übernahmeangebot werden im Internet unter http://
www.energyfortomorrow.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Bieter behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen
des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Weitere Information zur Transaktion:

Der Bieter ist eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der E.ON SE mit
Sitz in Essen, Deutschland ('E.ON'). E.ON, der Bieter, die RWE
Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen, Deutschland ('RWE'), sowie deren
hundertprozentige Tochtergesellschaft RWE Downstream Beteiligungs GmbH mit
Sitz in Essen, Deutschland ('RWE DB'), die ca. 76,79 % der ausgegebenen
innogy-Aktien hält, haben am heutigen Tage einen Aktienkauf- und
Transaktionsvertrag abgeschlossen, in dem sich RWE bzw. die RWE DB u.a. zur
Veräußerung der von der RWE DB gehaltenen innogy-Aktien außerhalb des
Übernahmeangebots an den Bieter verpflichtet hat.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter der Bedingung der Erteilung
der notwendigen fusionskontrollrechtlichen Genehmigungen und anderer
erforderlicher behördlicher Zustimmungen sowie weiterer üblicher
Vollzugsbedingungen stehen.

 Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von innogy-Aktien. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen
werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und innogy-Aktionären wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald
diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die E.ON Verwaltungs SE oder für sie
tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf
der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar innogy-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher
Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf innogy-Aktien gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich
ist.

12. März 2018

E.ON Verwaltungs SE

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Meldung 

12.03.2018  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
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Notiert: Bietergesellschft: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
Freiverkehr in Tradegate Exchange
Zielgesellschaft: Regulierter Markt in
Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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