03.09.2015 20:14:40

DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0005490601

Zielgesellschaft: SPOBAG Aktiengesellschaft; Bieter: LIVIA Corporate Development SE

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die SPOBAG

Aktiengesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

LIVIA Corporate Development SE

Alter Hof 5

80331 München

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206736

Tel: + 49 89 5527580

E-Mail: info@livia-group.com

Zielgesellschaft:

SPOBAG Aktiengesellschaft

Königsallee 63-65

40215 Düsseldorf

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38644

Inhaberaktien: WKN 549060 / ISIN DE0005490601

Angaben der Bieterin:

Die Bieterin hat am 3. September 2015 durch Erwerb von 374.000 Aktien die

Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die SPOBAG

Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 374.000 Stimmrechte von insgesamt

500.000 Stimmrechten der SPOBAG Aktiengesellschaft. Dies entspricht 74,80 %

der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Stückaktien der SPOBAG

Aktiengesellschaft durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge

Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG

mittelbar die Kontrolle über die SPOBAG Aktiengesellschaft erlangt:

Prof. Dr. Dr. Peter Löw

Hanfelderstr. 75-79

82319 Starnberg

Prof. Dr. Dr. Peter Löw hält 100 % der Aktien an der Bieterin, hält aber

direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die Stimmrechte der

Bieterin aus 374.000 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz

1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 74,80 % der

Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt

daher auch im Namen von Prof. Dr. Dr. Peter Löw.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf

den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeben.

Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.spobag-angebot.de

veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch

Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §

35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Prof. Dr. Dr. Peter Löw

erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien

der SPOBAG Aktiengesellschaft veröffentlichen.

München, den 3. September 2015

LIVIA Corporate Development SE

Der Vorstand

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SPOBAG

Aktiengesellschaft. Inhabern von Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft wird

dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im

Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese

bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten

werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt

der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen

anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten

Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der

Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen

Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des

Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können

nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach

einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen

zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots

zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang

stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der

Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

informieren und diese befolgen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder

für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder

nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der

Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.

Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der

Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese

Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht

erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch

hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen

beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit

ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und

unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.

Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als

unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich

von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr

gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine

Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher

Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger

Faktoren zu aktualisieren.

Ende der WpÜG-Meldung

03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Notiert: Regulierter Markt Düsseldorf

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