08.04.2016 17:29:40
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DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung; DE0005215107
Zielgesellschaft: Balda AG; Bieter: Elector GmbH
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Balda
Aktiengesellschaft nach § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Elector GmbH
Kurfürstendamm 57
10707 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
146047 B
Tel: 030-3151900
Zielgesellschaft:
Balda Aktiengesellschaft
Bergkirchener Str. 228
32549 Bad Oeynhausen
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB
3077
ISIN DE0005215107 / WKN 521510
Angaben der Bieterin:
Die Bieterin hat am 8. April 2016 durch den Erwerb von 871.143 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zum Preis von EUR 2,55 die
Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Balda
Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Oeynhausen erlangt.
Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 18.202.826 Stimmrechte von insgesamt
58.890.630 Stimmrechten der Balda Aktiengesellschaft. Dies entspricht 30,91
% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Mit dem vorgenannten Erwerb von 871.143 Stückaktien der Balda
Aktiengesellschaft durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge
einer Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6
WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Balda Aktiengesellschaft erlangt:
Dr. Thomas van Aubel
Kurfürstendamm 57
10707 Berlin
Herr Dr. Thomas van Aubel hält 100 % der Geschäftsanteile der Bieterin,
hält aber direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die
Stimmrechte der Bieterin aus 18.202.826 Stückaktien der Zielgesellschaft
nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies
entspricht 30,91 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch zugleich im Namen von Herrn Dr. Thomas van Aubel.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an die
Aktionäre der Balda Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher von ihnen
gehaltenen Inhaberaktien der Balda Aktiengesellschaft abgeben. Das
Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots erfolgen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.elector-angebot.de
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Dr. Thomas van Aubel
erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Balda Aktiengesellschaft veröffentlichen.
Berlin, den 8. April 2016
Elector GmbH
Der Geschäftsführer
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Balda
Aktiengesellschaft. Inhabern von Aktien der Balda Aktiengesellschaft wird
dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.
Ende der WpÜG-Meldung
08.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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