08.04.2016 17:29:40

DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung; DE0005215107

Zielgesellschaft: Balda AG; Bieter: Elector GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Balda

Aktiengesellschaft nach § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Elector GmbH

Kurfürstendamm 57

10707 Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB

146047 B

Tel: 030-3151900

Zielgesellschaft:

Balda Aktiengesellschaft

Bergkirchener Str. 228

32549 Bad Oeynhausen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB

3077

ISIN DE0005215107 / WKN 521510

Angaben der Bieterin:

Die Bieterin hat am 8. April 2016 durch den Erwerb von 871.143 auf den

Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am

Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zum Preis von EUR 2,55 die

Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Balda

Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Oeynhausen erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 18.202.826 Stimmrechte von insgesamt

58.890.630 Stimmrechten der Balda Aktiengesellschaft. Dies entspricht 30,91

% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit dem vorgenannten Erwerb von 871.143 Stückaktien der Balda

Aktiengesellschaft durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge

einer Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6

WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Balda Aktiengesellschaft erlangt:

Dr. Thomas van Aubel

Kurfürstendamm 57

10707 Berlin

Herr Dr. Thomas van Aubel hält 100 % der Geschäftsanteile der Bieterin,

hält aber direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die

Stimmrechte der Bieterin aus 18.202.826 Stückaktien der Zielgesellschaft

nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies

entspricht 30,91 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt

daher auch zugleich im Namen von Herrn Dr. Thomas van Aubel.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an die

Aktionäre der Balda Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher von ihnen

gehaltenen Inhaberaktien der Balda Aktiengesellschaft abgeben. Das

Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots erfolgen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie

weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet

unter

http://www.elector-angebot.de

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §

35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Dr. Thomas van Aubel

erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien

der Balda Aktiengesellschaft veröffentlichen.

Berlin, den 8. April 2016

Elector GmbH

Der Geschäftsführer

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Balda

Aktiengesellschaft. Inhabern von Aktien der Balda Aktiengesellschaft wird

dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im

Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese

bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten

werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt

der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

durchgeführt.

Ende der WpÜG-Meldung

08.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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