12.10.2017 18:15:40

DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb; DE000CHEN993

Zielgesellschaft: Vtion Wireless Technology AG; Bieter: Awill Holdings Limited

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER

WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE

VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER

RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe

eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (Erwerbsangebot)

gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

i.V.m. § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Awill Holdings Limited

Rm21, 2/F, Blk B, Proficient Ind. Ctr. 6 Wang Kwun Rd.

Kowloon Bay, Kowloon

Hong Kong

eingetragen im Unternehmensregister der Sonderverwaltungszone Hong Kong der

Volksrepublik China (Hong Kong Companies Registry) unter der Registernummer

1158519

Zielgesellschaft und Aktien:

Vtion Wireless Technology AG

Westhafenplatz 1 (Westhafen Tower)

60327 Frankfurt am Main

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

81718

ISIN: DE000CHEN993

WKN: CHEN99

Die Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot und sonstige Mitteilungen im

Zusammenhang mit dem Angebot werden nach der Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin) im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:

https://www.awillpro.com/official-documents

Weitere Informationen:

Die Awill Holdings Limited (die Bieterin), hat heute entschieden, den

Aktionären der Vtion Wireless Technology AG mit Sitz in Frankfurt am Main

(die Zielgesellschaft) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden

Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die Vtion-Aktie bzw. die Vtion-

Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (in der

Form eines Barangebots) (das Angebot) zu erwerben.

Die Bieterin hält 7.854.422 Vtion-Aktien und damit ca. 64,31 % des

Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als

Gegenleistung für ihre Vtion-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 0,53

je Vtion-Aktie anzubieten. Die Höhe der Gegenleistung ist vorbehaltlich der

endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage. Das Erwerbsangebot wird im

Übrigen unter den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen

stehen.

Das Erwerbsangebot steht im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf

der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten

Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2

BörsG. Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet,

während der Angebotsfrist des Erwerbsangebots den Widerruf der Zulassung

der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu

beantragen (sog. Delisting).

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der Vtion Wireless Technology AG dar. Die endgültigen

Bedingungen und weitere das öffentliche Erwerbsangebot betreffende

Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in der Angebotsunterlage

mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Vtion Wireless Technology

AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle

sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Erwerbsangebot stehenden

Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder

enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des

Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-

und Übernahmegesetz (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG) durchgeführt. Das

öffentliche Erwerbsangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer

Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder

Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Vtion Wireless Technology

AG-Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen durch die

Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der

Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Hong Kong, den 12. Oktober 2017

Awill Holdings Limited

Ende der WpÜG-Meldung

12.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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