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15.09.2016 17:48:46

DGAP-Stimmrechtsanteile: Greiffenberger AG

DGAP-PVR: Greiffenberger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Greiffenberger AG

15.09.2016 17:48

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Greiffenberger AG: Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Herr Claus Greiffenberger, wohnhaft in Illerkirchberg, Deutschland, hat uns am 14. September 2016 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:



'Am 18. August 2016 wurde dem Mitteilenden ein Geschäftsanteil an der Greiffenberger Holding GmbH schenkungsweise übertragen. Hierdurch hat der Mitteilende die Mehrheit der Stimmrechte an der Greiffenberger Holding GmbH erlangt, weshalb ihm die Stimmrechte aus den der Greiffenberger Holding GmbH gehörenden Aktien der Greiffenberger Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Aufgrund dieser Zurechnung hält der Mitteilende mittelbar 50,70% der Stimmrechte aus Aktien der Greiffenberger Aktiengesellschaft und somit eine wesentliche Beteiligung im Sinne des § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG.

- Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

- Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

- Der Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Der Mitteilende strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Greiffenberger Aktiengesellschaft an.

- Der Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Greiffenberger Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

- Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'

Marktredwitz, den 15. September 2016

Greiffenberger Aktiengesellschaft Der Vorstand



15.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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