25.01.2016 13:56:36
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DGAP-Stimmrechtsanteile: edding AG Vz.
DGAP-PVR: edding Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die Stimmrechte sind dem Mitteilungspflichtigen schenkweise übertragen worden, so dass seitens des Mitteilungspflichtigen keine Mittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgewendet worden sind. Der Erwerb der Stimmrechte dient dem Mitteilungspflichtigen weder zur Umsetzung strategischer Ziele noch zur Erzielung von Handelsgewinnen.
Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt auch nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Emittentin zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Außerdem strebt der Mitteilungspflichtige im Zusammenhang mit dem Erwerb der Stimmrechte weder eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs und Aufsichtsorganen der Emittentin noch eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin - insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und deren Dividendenpolitik - an.
Luis Gabriel Ledermann, Hoisdorf, 21.01.2016
25.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: edding Aktiengesellschaft Bookkoppel 7 22926 Ahrensburg Deutschland Internet: www.edding.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
edding Aktiengesellschaft
25.01.2016 13:56
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 27a WpHG
Herr Luis Gabriel Ledermann ('Mitteilungspflichtiger'), Hoisdorf, zeigt
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG an, dass er am 30.12.2015 die Schwelle von 10% der
Stimmrechte an der edding AG ('Emittentin'), Ahrensburg, überschritten hat
und ihm nunmehr 12,09 % der Stimmrechte zustehen.
Die Stimmrechte sind dem Mitteilungspflichtigen schenkweise übertragen worden, so dass seitens des Mitteilungspflichtigen keine Mittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgewendet worden sind. Der Erwerb der Stimmrechte dient dem Mitteilungspflichtigen weder zur Umsetzung strategischer Ziele noch zur Erzielung von Handelsgewinnen.
Der Mitteilungspflichtige beabsichtigt auch nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Emittentin zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Außerdem strebt der Mitteilungspflichtige im Zusammenhang mit dem Erwerb der Stimmrechte weder eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs und Aufsichtsorganen der Emittentin noch eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin - insbesondere im Hinblick auf deren Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und deren Dividendenpolitik - an.
Luis Gabriel Ledermann, Hoisdorf, 21.01.2016
25.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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