24.07.2015 11:46:39

DGAP-Stimmrechte: MAN SE

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE

24.07.2015 11:47

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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I) Die Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich, und

Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Österreich, haben uns jeweils am

21.07.2015 - und jeweils unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung

vom 15.07.2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG - gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes

mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige

Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen

der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein

etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die

durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem

Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis

von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel

wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'

II) Dr. Dr. Christian Porsche, Österreich, und Ferdinand Rudolf Wolfgang

Porsche, Österreich, haben uns jeweils am 21.07.2015 - und jeweils unter

Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung vom 15.07.2015 gemäß § 21 Abs. 1

WpHG - gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige

Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen

des Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Der Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein

etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die

durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem

Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Der Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Der Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis

von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel

wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'

III) Dr. Geraldine Porsche, Österreich, und Diana Porsche, Österreich,

haben uns jeweils am 21.07.2015 - und jeweils unter Bezugnahme auf ihre

Stimmrechtsmitteilung vom 20.07.2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG - gemäß § 27a

Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige

Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen

der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein

etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die

durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem

Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel

wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'

IV) Felix Alexander Porsche, Deutschland, hat uns am 21.07.2015 - und unter

Bezugnahme auf seine Stimmrechtsmitteilung vom 20.07.2015 gemäß § 21 Abs. 1

WpHG - gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

Aktien durch den Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige

Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen

des Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient

weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Mitteilenden noch der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Der Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein

etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die

durch die Truck & Bus GmbH aufgrund von Abfindungsangeboten nach dem

Aktiengesetz erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Der Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Der Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel

wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'

München, den 24. Juli 2015

Der Vorstand

24.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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