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DGAP-News: Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Zapf Creation AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
11.06.2014 07:38
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Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Rödental, 11. Juni 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der Zapf
Creation AG (nachfolgend die "Gesellschaft") vom 3. Juli 2013 hat u.a.
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 19.295.853,00,
eingeteilt in 19.295.853 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR
12.863.902,00 auf EUR 6.431.951,00, eingeteilt in 6.431.951 auf den Inhaber
lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den
Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) um
in Gesamthöhe von EUR 12.313.877,35 Wertminderungen auszugleichen und
sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR 550.024,65 um Beträge in
die Kapitalrücklage einzustellen. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine
Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1 durchgeführt, indem jeweils
drei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber
lautenden Aktie zusammengelegt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung des
Beschlusses zu regeln.
Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals wurden am
28. Mai 2014 in das für die Gesellschaft beim Amtsgericht Coburg geführte
Handelsregister (HRB 2995) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung
und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Am 16. Juni 2014 nach Börsenschluss werden die 19.295.853 Stückaktien durch
die Depotbanken und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 3 zu 1
zusammengelegt. Für je drei Stückaktien (ISIN DE 000 780 600 2) mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten
unsere Aktionäre eine konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A11QU78) mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN
DE000A11QVW8) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf
Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die
von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Bezugsstelle
mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten
verwertet.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig
erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Vorliegende Börsenaufträge verlieren mit Ablauf des 16. Juni 2014 ihre
Gültigkeit.
Kontakt:
Zapf Creation AG
Investor Relations
Mönchrödener Str. 13
D-96472 Rödental
Deutschland
Tel.: +49 (0) 9563 - 725 - 1513
Fax: +49 (0) 9563 - 725 - 41513
E-Mail: investor.relations@zapf-creation.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Zapf Creation AG
Mönchrödener Straße 13
96472 Rödental
Deutschland
Telefon: +49 (0)9563-725 0
Fax: +49 (0)9563-725 116
E-Mail: investor.relations@zapf-creation.de
Internet: www.zapf-creation.de
ISIN: DE0007806002
WKN: 780600
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart; Frankfurt in Open Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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