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DGAP-News: Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien

Zapf Creation AG: Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien

Zapf Creation AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

11.06.2014 07:38

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Rödental, 11. Juni 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der Zapf

Creation AG (nachfolgend die "Gesellschaft") vom 3. Juli 2013 hat u.a.

beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 19.295.853,00,

eingeteilt in 19.295.853 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR

12.863.902,00 auf EUR 6.431.951,00, eingeteilt in 6.431.951 auf den Inhaber

lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR

1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den

Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) um

in Gesamthöhe von EUR 12.313.877,35 Wertminderungen auszugleichen und

sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von EUR 550.024,65 um Beträge in

die Kapitalrücklage einzustellen. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine

Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1 durchgeführt, indem jeweils

drei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber

lautenden Aktie zusammengelegt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit

Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung des

Beschlusses zu regeln.

Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals wurden am

28. Mai 2014 in das für die Gesellschaft beim Amtsgericht Coburg geführte

Handelsregister (HRB 2995) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung

und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Am 16. Juni 2014 nach Börsenschluss werden die 19.295.853 Stückaktien durch

die Depotbanken und die Clearstream Banking AG im Verhältnis 3 zu 1

zusammengelegt. Für je drei Stückaktien (ISIN DE 000 780 600 2) mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten

unsere Aktionäre eine konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A11QU78) mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie.

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN

DE000A11QVW8) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf

Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die

von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Bezugsstelle

mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten

verwertet.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig

erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Vorliegende Börsenaufträge verlieren mit Ablauf des 16. Juni 2014 ihre

Gültigkeit.

Kontakt:

Zapf Creation AG

Investor Relations

Mönchrödener Str. 13

D-96472 Rödental

Deutschland

Tel.: +49 (0) 9563 - 725 - 1513

Fax: +49 (0) 9563 - 725 - 41513

E-Mail: investor.relations@zapf-creation.de

11.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Zapf Creation AG

Mönchrödener Straße 13

96472 Rödental

Deutschland

Telefon: +49 (0)9563-725 0

Fax: +49 (0)9563-725 116

E-Mail: investor.relations@zapf-creation.de

Internet: www.zapf-creation.de

ISIN: DE0007806002

WKN: 780600

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart; Frankfurt in Open Market (Entry Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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