04.09.2015 18:06:10
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DGAP-News: YOUNIQ AG
YOUNIQ AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
04.09.2015 18:06
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Absicht der Corestate Ben BidCo AG und der YOUNIQ AG zur
Konzernverschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG und zur
Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der
Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)
Frankfurt am Main, 04. September 2015 - Die Corestate Ben BidCo AG mit Sitz
in Frankfurt am Main hat dem Vorstand der YOUNIQ AG mit Schreiben vom 10.
August 2015 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 9.588.304 Aktien und damit
rund 92,20 % des Grundkapitals der YOUNIQ AG hält.
Die Corestate Ben BidCo AG hat dem Vorstand der YOUNIQ AG weiterhin mitgeteilt, dass sie - wie bereits im Rahmen des Pflichtangebots vom 10. November 2014 sowie im Rahmen des Freiwilligen Öffentlichen Erwerbsangebots vom 6. März 2015 avisiert - zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der YOUNIQ AG auf die Corestate Ben BidCo AG anstrebt, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der YOUNIQ AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 1, Abs. 5 UmwG, 327a ff. AktG erfolgen soll (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out). Die Corestate Ben BidCo AG hat zugleich ein vorläufiges Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der YOUNIQ AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out beschließt. Aufgrund dieser Mitteilung ist der Vorstand der YOUNIQ AG mit der Corestate Ben BidCo AG in Gespräche über die Durchführung und Umsetzung einer Verschmelzung einschließlich eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs eingetreten.
Frankfurt am Main, 04. September 2015 Der Vorstand
Kontakt:
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